Weitere positive BPjM-Grundsatzentscheidung zur Schildung von einverständlich vorgenommenen SM-Handlungen

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat mit Entscheidung vom 11. Februar 2016 entschieden, dass die Schilderungen von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken des im Jahre 2012 im Goldmann Verlag der Verlagsgruppe Random House GmbH erschienenen Buches „Das geheime Verlangen der Sophie M.“ der Autorin Sophie Morgan keine Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien rechtfertigen.

Die Indizierung wurde mit dem Hinweis, dass der Inhalt aufgrund der im Detail geschilderten sexuellen Handlungen möglicherweise als jugendgefährdend einzustufen sei, angeregt.

Auszug aus der (Nichtindizierungs-) Entscheidung 6101 vom 11.02.2016:

„(..) Eine Aufnahme des Buches in die Liste der jugendgefährdenden Medien komme vorliegend nicht in Betracht. Das Werk sei bereits im Jahr 2012 erschienen. Es handle von der Protagonistin Sophie, deren Kindheit, Studentenzeit und schließlich beruflicher Werdegang, insbesondere ihr wechselndes Beziehungsleben und vor allem die Entdeckung ihrer masochistischen Ader geschildert werde“ (..) .

„(..) Eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt ist in dem Buch ohne Zweifel enthalten und wird auch insgesamt nicht kritisch beleuchtet. „Das geheime Verlangen der Sophie M.“ schildert aber aufgrund der Einbettung in eine BDSM-Beziehung keine Täter – Opfer Geschichte, sondern es werden einvernehmliche SM-Handlungen zwischen erwachsenen Personen geschildert, die innerhalb eines klar geregelten und abgesprochenen Rahmens stattfinden.“ (..)

Der Volltext dieser Entscheidung ist als PDF unter abrufbar.

Eine ähnliche Entscheidung hat die BPjM zur (Nicht)indizierung des Buches „Befreie mich, versklave mich“ der Autorin Johanna Grey am 7. Mai 2015 (siehe Meldung vom 12.6.2015) getroffen.

Quelle: SWL