Kein Unterhalt bei offensichtlichem SM-Partner

Mit Beschluss vom 06.02.2012 hat das OLG Köln entschieden das einer Frau keine Verfahrenskostenhilfe in einem Unterhaltsstreit zusteht.

Was war passiert? Die Frau wurde nach unseren Recherchen 2010 von ihrem damaligen Ehemann geschieden und im Zuge der Scheidung wurde durch summarischen Prüfung kein Unterhaltsanspruch der Frau gegenüber ihrem Ex-Ehemann festgestellt. Danach hatte die  Frau von Mai bis mindestens Juli 2011 eine ca. dreimonatigen Partnerschaft mit einem „offensichtlich sadistisch veranlagten Partner“, der ihr gegenüber auch in verschiedener Form gewalttätig geworden sein soll. Im Zuge dieser Beziehung traten psychische Probleme auf die nach Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe im Oktober 2011 zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit führten.

Auf Grund der Arbeitsunfähigkeit und der damit einhergehenden schlechteren wirtschaftlichen Situation versuchte die Frau zunächst vor dem Familiengericht einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihre Ex-Ehemann durchzusetzen. Dem erteilte das Familiengericht eine Abfuhr mit der Begründung die Frau habe den Zustand selbst herbeigeführt und somit entfällt der Unterhaltsanspruch. Gleichzeitig scheint das Familiengericht die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt zu haben wogegen die Frau beim OLG Beschwerde eingelegt hatte, mit der sie aber auch gescheitert ist. Das OLG bestätige die Auffassung des Familiengerichtes das die Frau ihre Situation leichtfertig und damit Mutwillig herbeigeführt hat.

Das Führen einer destruktiven SM-Beziehung kann also nachhaltige negative Folgen haben die sich sogar auf einen potentiellen Unterhaltsanspruch auswirken können. Umso mehr wird deutlich wie wichtig psychische Stabilität vor allem in SM-Beziehungen wichtig ist.

Der Volltext des Beschlusses ist hier zu finden.

Quelle: OLG Köln/SWL

Schlagzeilen-Kolumne: Immer nur SM ist doch langweilig

Neulich fragte mich meine Mutter, ob es mir denn nicht langweilig würde, wenn ich mein ganzes Leben mit SM zu tun hätte. Und da wurde mir mal wieder klar, dass die Antwort auf diese Frage sicherlich nicht nur meine Mutter interessiert.

Meine Arbeit im SM-Verlag besteht ja aus allen möglichen Facetten, die erstmal nichts mit SM zu tun haben, sondern mit ganz normaler Verlagsarbeit wie sie auch etwa beim Rowohlt Verlag anfällt, nur mit dem großen Unterschied, dass sie für all das was ich mache, mehrere Leute eingestellt haben.

Bei mir laufen alle Anfragen zu Texten und Bildern ein und ich muß das …

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