Wenn die Peitsche knallt und der Wahlkampf nervt: Politik-Talk im Ochsengarten

München – Normalerweise geht es im legendären „Ochsengarten“ im Glockenbachviertel um Lust, Leder und die ganz spezielle Art von Schmerz, die man sich freiwillig aussucht. Doch beim ältesten SM-Stammtisch Deutschlands mischt sich neuerdings ein anderer „Schmerzfaktor“ unter die Gespräche: die deutsche Bundespolitik.

Ein aktueller BILD-Report wirft einen Blick hinter die sonst so verschwiegenen Türen der Kult-Kneipe (einst Stammokal von Freddie Mercury). Jeden Donnerstag, wenn sich die strenge „Men Only“-Regel lockert und der „Stammtisch FreieSMünchen“ tagt, treffen hier Latex auf Leder und Fetisch auf Frust.

Der Tenor am Tresen: Während man im Dungeon die Fesseln genießt, fühlt man sich von der aktuellen Regierung eher ungewollt geknebelt. Die Stimmung gegenüber der Ampel? Eher im Keller – und das nicht im positiven Sinne.

Der Artikel zeichnet ein skurriles wie menschliches Bild: Zwischen Hellem, Fesseln und Rubber-Outfits wird klar, dass auch in der härtesten Nische die Sorgen der „Vanilla-Welt“ – von Inflation bis Regierungschaos – längst angekommen sind.

Fazit: Im Ochsengarten sucht man den Schmerz eigentlich als Vergnügen. Dass die Politik derzeit für viele schmerzhafter ist als jede Peitsche, ist wohl die bitterste Pointe des Abends.

Quelle: Bild.de

Domina gegen Domina: Wenn das Landgericht über „Dark Ladies“ urteilen muss

Düsseldorf/Solingen – Normalerweise geht es am Landgericht Düsseldorf um Patente für Smartphones oder Streitigkeiten zwischen globalen Konzernen. Doch aktuell sorgt ein Fall für Aufsehen (und Schmunzeln), der in die Welt von Lack, Leder und Peitschen führt. Der Kern des Streits: Darf sich eine Domina den Namen „Dark Lady“ exklusiv sichern, oder gehört der Begriff der Allgemeinheit?

Der „Sado-Maso-Streit“ im Überblick

Zwei Anbieterinnen von Sado-Maso-Dienstleistungen aus dem Rheinland sind sich juristisch in die Haare geraten.

  • Die Klägerin: Eine Domina aus Solingen, die unter dem Künstlernamen „DarkLady-Joy“ auftritt.
  • Die Beklagte: Eine Konkurrentin aus Mettmann, die ihre Dienste unter dem Namen „Dark Lady“ anbietet.

Der Vorwurf aus Solingen: Verwechslungsgefahr. Die Klägerin sieht ihre Markenrechte verletzt und fordert, dass die Konkurrentin den Namen nicht mehr nutzt – inklusive Schadenersatz.

Warum das Gericht jetzt „Szenekunde“ betreiben muss

Der Fall ist juristisch kniffliger (und skurriler), als er auf den ersten Blick wirkt. Das Gericht muss nämlich eine entscheidende Frage klären: Ist „Dark Lady“ wirklich ein einzigartiger Markenname, der Schutz verdient? Oder ist es in der BDSM-Szene schlicht eine Berufsbezeichnung – ähnlich wie „Bäcker“ oder „Friseur“?

Im Markenrecht gilt der Grundsatz: Begriffe, die eine Dienstleistung nur beschreiben (sogenannte „glatt beschreibende Begriffe“), können nicht als Marke geschützt werden. Sie müssen für alle Wettbewerber frei bleiben („Freihaltebedürfnis“).

Die Richter müssen nun also tief in das Vokabular der Szene eintauchen, um zu entscheiden, ob ein Kunde bei „Dark Lady“ an eine bestimmte Anbieterin denkt – oder einfach nur an eine Frau in schwarzer Lederkluft, die streng ist.

Das Fazit

Ein Urteil, das zeigt: Auch im erotischen Gewerbe gelten knallharte geschäftliche Regeln. Wer sich in einer Nische bewegt, sollte bei der Namenswahl kreativ sein – denn allgemeine Begriffe der Szene lassen sich nur schwer monopolisieren.

Quelle: WDR