Domina gegen Domina: Wenn das Landgericht über „Dark Ladies“ urteilen muss

Düsseldorf/Solingen – Normalerweise geht es am Landgericht Düsseldorf um Patente für Smartphones oder Streitigkeiten zwischen globalen Konzernen. Doch aktuell sorgt ein Fall für Aufsehen (und Schmunzeln), der in die Welt von Lack, Leder und Peitschen führt. Der Kern des Streits: Darf sich eine Domina den Namen „Dark Lady“ exklusiv sichern, oder gehört der Begriff der Allgemeinheit?

Der „Sado-Maso-Streit“ im Überblick

Zwei Anbieterinnen von Sado-Maso-Dienstleistungen aus dem Rheinland sind sich juristisch in die Haare geraten.

  • Die Klägerin: Eine Domina aus Solingen, die unter dem Künstlernamen „DarkLady-Joy“ auftritt.
  • Die Beklagte: Eine Konkurrentin aus Mettmann, die ihre Dienste unter dem Namen „Dark Lady“ anbietet.

Der Vorwurf aus Solingen: Verwechslungsgefahr. Die Klägerin sieht ihre Markenrechte verletzt und fordert, dass die Konkurrentin den Namen nicht mehr nutzt – inklusive Schadenersatz.

Warum das Gericht jetzt „Szenekunde“ betreiben muss

Der Fall ist juristisch kniffliger (und skurriler), als er auf den ersten Blick wirkt. Das Gericht muss nämlich eine entscheidende Frage klären: Ist „Dark Lady“ wirklich ein einzigartiger Markenname, der Schutz verdient? Oder ist es in der BDSM-Szene schlicht eine Berufsbezeichnung – ähnlich wie „Bäcker“ oder „Friseur“?

Im Markenrecht gilt der Grundsatz: Begriffe, die eine Dienstleistung nur beschreiben (sogenannte „glatt beschreibende Begriffe“), können nicht als Marke geschützt werden. Sie müssen für alle Wettbewerber frei bleiben („Freihaltebedürfnis“).

Die Richter müssen nun also tief in das Vokabular der Szene eintauchen, um zu entscheiden, ob ein Kunde bei „Dark Lady“ an eine bestimmte Anbieterin denkt – oder einfach nur an eine Frau in schwarzer Lederkluft, die streng ist.

Das Fazit

Ein Urteil, das zeigt: Auch im erotischen Gewerbe gelten knallharte geschäftliche Regeln. Wer sich in einer Nische bewegt, sollte bei der Namenswahl kreativ sein – denn allgemeine Begriffe der Szene lassen sich nur schwer monopolisieren.

Quelle: WDR