Urteil in Kärnten: Geldstrafe nach Sado-Maso-Unfall im Schlafzimmer
Ein privates BDSM-Experiment in Kärnten endete nicht nur mit einem medizinischen Notfall, sondern nun auch mit einer gerichtlichen Verurteilung. Das Landesgericht Klagenfurt befasste sich mit einem Fall von fahrlässiger schwerer Körperverletzung, bei dem die Grenze zwischen einvernehmlichem Spiel und strafrechtlicher Verantwortung überschritten wurde.
Was war passiert?
Ein Paar hatte sich einvernehmlich auf Sado-Maso-Praktiken eingelassen. Im Verlauf des Abends kam es jedoch zu einer gefährlichen Situation, bei der ein Partner schwer verletzt wurde. Obwohl die Handlungen ursprünglich im Konsens stattfanden, wertete das Gericht das Ergebnis als Folge einer Sorgfaltspflichtverletzung.
Die Eckpunkte des Urteils:
- Anklage: Fahrlässige schwere Körperverletzung.
- Urteil: Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
- Begründung: Auch wenn Praktiken einvernehmlich sind, trägt der Ausführende die Verantwortung dafür, dass keine lebensgefährlichen oder schweren dauerhaften Schäden entstehen. Die im Strafrecht verankerte „Sittenwidrigkeit“ spielt hier oft eine Rolle, wenn Verletzungen ein gewisses Maß überschreiten.
Hintergrund: In Österreich ist die „Einwilligung des Verletzten“ rechtlich limitiert. Sobald eine Verletzung das Maß einer leichten Körperverletzung deutlich übersteigt oder die guten Sitten verletzt werden, schützt auch das Einverständnis des Opfers den Täter nicht mehr vollständig vor Verfolgung.
Fazit
Der Fall zeigt deutlich die juristische Gratwanderung in der Intimsphäre auf. Während der Staat sich normalerweise aus dem Schlafzimmer heraushält, greift die Justiz ein, sobald die körperliche Integrität massiv gefährdet wird – selbst wenn beide Parteien ursprünglich „Ja“ gesagt haben.
Quelle: Kleine Zeitung