Rechtliche Grenzen der Lust: Berliner SM-Studio-Fall endet vor Gericht

In der Berliner BDSM-Szene sorgte ein Fall für Aufsehen, der nun vor dem Landgericht sein juristisches Ende fand. Es geht um eine Grenze, die selbst in einer Welt von extremem Konsens nicht ohne Folgen überschritten werden darf: die schwere körperliche Unversehrtheit.

Was war passiert?

Ein 58-jähriger Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte in einem SM-Studio in Berlin-Tempelhof einem 55-jährigen Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin den Penis amputiert. Der Verurteilte verfügte über keinerlei medizinische Ausbildung.

Konsens schützt nicht vor Strafe

Das Besondere an diesem Fall: Das Opfer wollte den Eingriff und war mit dem Ergebnis laut eigener Aussage zunächst sogar „sehr zufrieden“. Doch das deutsche Recht zieht hier eine klare Linie:

  • Sittenwidrigkeit: Auch wenn eine Einwilligung vorliegt, gilt ein solch massiver und lebensgefährlicher Eingriff durch einen medizinischen Laien als „sittenwidrig“.
  • Körperverletzung: Da die Tat gegen die guten Sitten verstößt, ist die Einwilligung rechtlich unwirksam.
  • Das Risiko: Ohne professionelle medizinische Überwachung besteht bei solchen Eingriffen akute Lebensgefahr durch Blutverlust oder Infektionen.

Das Urteil

Das Gericht blieb mit der Bewährungsstrafe im milderen Bereich, erkannte aber an, dass hier eine Grenze überschritten wurde, die über den privaten Spielraum hinausgeht. Der Fall zeigt deutlich: „Erlaubt ist, was gefällt“ gilt im deutschen Strafrecht nur so lange, wie keine bleibenden schweren Schäden ohne medizinische Notwendigkeit zugefügt werden.

Fazit: Vertrauen ist in der Szene alles, aber das Gesetz wacht auch dort, wo die Beteiligten glauben, unter sich zu sein. Ein Skalpell gehört eben nur in die Hände von Chirurgen – egal, wie groß das gegenseitige Einverständnis ist.

Quelle: RND

Grenzgänger vor Gericht: Der Fall des „Hobby-Chirurgen“ aus Traunstein

Ein außergewöhnlicher Fall von schwerer Körperverletzung beschäftigt derzeit die Justiz im Landkreis Traunstein. Im Zentrum steht ein 39-jähriger Mann aus der Region, dessen Hang zu extremen Praktiken ihn nun auf die Anklagebank geführt hat.

Was ist passiert?

Der Angeklagte, der sich selbst der Sado-Maso-Szene zuordnet, hatte zunächst eine drastische Entscheidung an sich selbst vollzogen: Er amputierte seinen eigenen Penis. Doch dabei blieb es nicht. In der Folgezeit bot er seine „Dienste“ auch anderen Gleichgesinnten an und half mindestens zwei weiteren Männern bei der Amputation ihrer Genitalien.

Die juristische Problematik

Auch wenn die Beteiligten in diese Eingriffe eingewilligt hatten, zieht das deutsche Recht hier klare Grenzen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Folgendes vor:

  • Gefährliche Körperverletzung: Da der Angeklagte kein medizinischer Profi ist, stellten die Eingriffe ein massives Gesundheitsrisiko dar.
  • Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz: Medizinische Eingriffe dieser Tragweite dürfen ausschließlich von approbierten Ärzten durchgeführt werden.
  • Sittenwidrigkeit: Rechtlich gilt eine Einwilligung in eine schwere Körperverletzung als unwirksam, wenn die Tat gegen die „guten Sitten“ verstößt – was bei Amputationen ohne medizinische Notwendigkeit durch Laien regelmäßig bejaht wird.

Hintergründe und Motivation

Vor Gericht gab der 39-Jährige an, aus einem tiefen inneren Drang und einer persönlichen Faszination für die körperliche Veränderung gehandelt zu haben. Die betroffenen „Patienten“ hätten ihn gezielt kontaktiert, da sie ähnliche Wünsche hegten, aber den Weg über reguläre Krankenhäuser scheuten.

Fazit

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der sexuellen Selbstbestimmung und die Schutzfunktion des Staates. Wo die körperliche Unversehrtheit derart massiv gefährdet wird, greift das Strafrecht ein – unabhängig davon, wie freiwillig die Beteiligten agiert haben.

Quelle: PNP