Grenzgänger vor Gericht: Der Fall des „Hobby-Chirurgen“ aus Traunstein
Ein außergewöhnlicher Fall von schwerer Körperverletzung beschäftigt derzeit die Justiz im Landkreis Traunstein. Im Zentrum steht ein 39-jähriger Mann aus der Region, dessen Hang zu extremen Praktiken ihn nun auf die Anklagebank geführt hat.
Was ist passiert?
Der Angeklagte, der sich selbst der Sado-Maso-Szene zuordnet, hatte zunächst eine drastische Entscheidung an sich selbst vollzogen: Er amputierte seinen eigenen Penis. Doch dabei blieb es nicht. In der Folgezeit bot er seine „Dienste“ auch anderen Gleichgesinnten an und half mindestens zwei weiteren Männern bei der Amputation ihrer Genitalien.
Die juristische Problematik
Auch wenn die Beteiligten in diese Eingriffe eingewilligt hatten, zieht das deutsche Recht hier klare Grenzen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Folgendes vor:
- Gefährliche Körperverletzung: Da der Angeklagte kein medizinischer Profi ist, stellten die Eingriffe ein massives Gesundheitsrisiko dar.
- Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz: Medizinische Eingriffe dieser Tragweite dürfen ausschließlich von approbierten Ärzten durchgeführt werden.
- Sittenwidrigkeit: Rechtlich gilt eine Einwilligung in eine schwere Körperverletzung als unwirksam, wenn die Tat gegen die „guten Sitten“ verstößt – was bei Amputationen ohne medizinische Notwendigkeit durch Laien regelmäßig bejaht wird.
Hintergründe und Motivation
Vor Gericht gab der 39-Jährige an, aus einem tiefen inneren Drang und einer persönlichen Faszination für die körperliche Veränderung gehandelt zu haben. Die betroffenen „Patienten“ hätten ihn gezielt kontaktiert, da sie ähnliche Wünsche hegten, aber den Weg über reguläre Krankenhäuser scheuten.
Fazit
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der sexuellen Selbstbestimmung und die Schutzfunktion des Staates. Wo die körperliche Unversehrtheit derart massiv gefährdet wird, greift das Strafrecht ein – unabhängig davon, wie freiwillig die Beteiligten agiert haben.
Quelle: PNP