Verurteilung im Aargau: Gefängnisstrafe nach BDSM-Übergriffen ohne Konsens
Das Obergericht des Kantons Aargau hat ein deutliches Urteil im Bereich der sexualisierten Gewalt gefällt. Ein über 50-jähriger Mann wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Der Hintergrund des Falls
Der Verurteilte hatte über einen längeren Zeitraum Kontakt zu mehreren Frauen, mit denen er sadomasochistische Sexpraktiken (BDSM) ausübte. Der zentrale Streitpunkt vor Gericht war die Frage der Einwilligung. Während der Mann argumentierte, dass die Handlungen im Rahmen einvernehmlicher Rollenspiele stattfanden, sahen dies die Opfer und schlussendlich auch das Gericht anders.
Die Kernpunkte des Urteils:
- Überschreitung von Grenzen: Das Gericht hielt fest, dass der Beschuldigte die Grenzen der Frauen massiv überschritten hatte. Auch in einem BDSM-Kontext entbindet die Situation den Partner nicht davon, auf ein „Nein“ oder fehlenden Konsens zu reagieren.
- Strafmass: Mit der Strafe von 5,5 Jahren verschärfte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil teilweise.
- Signalwirkung: Das Urteil unterstreicht, dass sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person – ungeachtet des subkulturellen Rahmens – als schwere Straftaten gewertet werden.
Der Fall verdeutlicht einmal mehr die juristische Relevanz von klaren Absprachen und dem Respektieren von Grenzen bei Sexpraktiken, die mit Gewalt oder Machtausübung spielen.
Quelle: blue News