Bundesgericht setzt Grenzen: Wann SM-Praktiken strafbar werden
In einem wegweisenden Leitentscheid hat das Schweizer Bundesgericht präzisiert, wo die rechtliche Grenze zwischen einvernehmlichem Sadomasochismus (SM) und strafbarer Körperverletzung liegt. Anlass war der Fall eines Mannes, der seine Partnerin im Rahmen von SM-Spielen massiv gewürgt und geschlagen hatte.
Das Urteil im Überblick
Das höchste Gericht stellt klar, dass die Einwilligung des Opfers kein Freipass für schwere körperliche Schädigungen ist. Die wichtigsten Punkte des Entscheids:
- Grenze der Lebensgefahr: Sobald Sexpraktiken (wie etwa Würgen) eine konkrete Lebensgefahr darstellen, ist die Einwilligung rechtlich unwirksam. Solche Handlungen werden als versuchte vorsätzliche Tötung oder schwere Körperverletzung gewertet.
- Keine Rechtfertigung durch „Lifestyle“: Auch wenn beide Parteien die Praktiken als Teil ihres einvernehmlichen Sexuallebens betrachten, schützt der Staat das Recht auf körperliche Unversehrtheit ab einer gewissen Intensität absolut.
- Schutz vor schweren Schäden: Während leichte Verletzungen (wie blaue Flecken) bei gegenseitigem Einverständnis straffrei bleiben können, greift das Gesetz ein, sobald bleibende Schäden oder Lebensgefahr drohen.
Warum das wichtig ist
Dieser Entscheid schafft Rechtssicherheit in einem sensiblen Bereich. Er signalisiert deutlich, dass das Selbstbestimmungsrecht dort endet, wo der Schutz des Lebens beginnt. Für die Justiz dient dieses Urteil nun als verbindlicher Massstab für künftige Prozesse im Kontext von Gewalt in der Partnerschaft und SM-Praktiken.
Fazit: Einvernehmlichkeit schützt nicht vor Strafe, wenn die Handlungen das Leben des Partners gefährden.
Quelle: SRF