Kein Freibrief für Gewalt: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil zu BDSM

Kein Freibrief für Gewalt: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil zu BDSM

Ein neues Leiturteil des Bundesgerichts schafft Klarheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt im Rahmen von Sadomasochismus (BDSM). Die Kernaussage aus Lausanne ist deutlich: Wer früher einwilligte, sagt damit nicht automatisch „Ja“ zu künftigen Handlungen.

In der rechtlichen Grauzone zwischen einvernehmlichem BDSM-Sex und strafbarer Gewalt herrschte oft Unsicherheit. Täter beriefen sich häufig darauf, dass das Opfer „es ja so gewollt habe“, basierend auf früheren Erfahrungen. Mit einem am 19. November 2025 veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht dieser Argumentation nun einen Riegel vorgeschoben.

Der Fall: Ein Wiedersehen mit Folgen

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus dem Kanton Freiburg. Ein Mann und eine Frau hatten in der Vergangenheit einvernehmlichen Sadomaso-Sex praktiziert. Sechs Monate später trafen sie sich erneut. Doch diesmal kam es laut Anklage unvermittelt zu gewaltvollen Handlungen und Erniedrigungen durch den Mann.

Die Frau forderte den Mann auf, mit dem Schlagen aufzuhören. Gleichzeitig täuschte sie jedoch einen Orgasmus vor – nach eigener Aussage, um die Tortur schneller zu beenden.

Das juristische Tauziehen

Der Fall durchlief mehrere Instanzen mit unterschiedlichen Ergebnissen:

  1. Das Bezirksgericht der Saane verurteilte den Mann 2023 wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.
  2. Das Freiburger Kantonsgericht sprach ihn 2024 überraschend frei. Die Begründung stützte sich stark auf die „widersprüchlichen Signale“ (Stopp-Rufe vs. vorgetäuschter Orgasmus) und die gemeinsame Vergangenheit.
  3. Das Bundesgericht hob diesen Freispruch nun auf und verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung.

Die Kernaussagen des Bundesgerichts

Das Urteil gilt als Leitentscheid für künftige Fälle dieser Art. Die Richter in Lausanne stellten drei zentrale Punkte klar:

  • Kein Gewohnheitsrecht auf Gewalt: Nur weil eine Person in der Vergangenheit extremen Praktiken zugestimmt hat, darf der Partner nicht davon ausgehen, dass diese Einwilligung für alle Ewigkeit oder für jedes neue Treffen gilt. Einwilligung ist situativ.
  • „Stopp“ heißt Stopp: Auch in einem BDSM-Kontext behält ein „Nein“ oder „Stopp“ seine volle Gültigkeit. Es muss vom Partner sofort respektiert werden.
  • Überlebensstrategien sind keine Zustimmung: Dass das Opfer einen Orgasmus vortäuschte, um die Gewalt zu beenden, darf nicht als Lust oder Einwilligung fehlinterpretiert werden. Das Gericht erkannte dies als Schutzmechanismus in einer Zwangslage an.

Fazit: Mehr Sicherheit für Betroffene

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal. Es nimmt Tätern die Möglichkeit, sich hinter der „BDSM-Verteidigung“ zu verstecken, wenn Grenzen überschritten wurden. Es stellt klar: Auch im härtesten Spiel gelten klare Regeln, und ohne aktuelle Zustimmung bleibt Gewalt schlichtweg Gewalt.

Quelle: SRF