„Stopp“ heißt „Stopp“ – Auch im SM-Keller: Das Bundesgericht schafft Klarheit

In der BDSM-Szene gehört das bewusste Überschreiten von Grenzen oft zum Spiel. Doch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung endet nicht dort, wo die Fesseln angelegt werden. Das Schweizer Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil (bzbasel.ch berichtete) ein klares Machtwort zum Thema Konsens gesprochen.

Der Fall: Wenn aus Spiel Ernst wird

Ein Paar hatte eine Verabredung zu Sadomaso-Praktiken getroffen. Während der Handlung signalisierte die Frau jedoch deutlich – unter anderem durch ein vereinbartes Safe-Word oder entsprechende Abwehr –, dass sie die Praktiken abbrechen wollte. Der Mann ignorierte diese Signale und machte weiter.

Während die Vorinstanz den Mann noch teilweise entlastet hatte (mit der Argumentation, in einem solchen Umfeld seien die Grenzen fließend), rückte das Bundesgericht die rechtliche Perspektive gerade.

Die Kernpunkte des Urteils

  • Konsens ist nicht statisch: Ein anfängliches Einverständnis zu sexuellen Handlungen ist kein Freifahrtschein. Es kann zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden.
  • Das Safe-Word ist heilig: Werden vereinbarte Abbruchsignale ignoriert, verlässt die Handlung den Raum der Konsensualität und betritt den Tatbestand der Sexualstraftat.
  • Schutzpflicht: Das Gericht betont, dass gerade bei Praktiken, die potenziell schmerzhaft oder gefährlich sind, eine erhöhte Wachsamkeit der Beteiligten gefordert ist.

Was das für die Praxis bedeutet

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für den Opferschutz in der Schweiz. Es räumt mit dem Vorurteil auf, dass Menschen in der SM-Szene ihre Rechte „an der Garderobe abgeben“. Wer die körperlichen und verbalen Grenzen eines Gegenübers missachtet – völlig egal, welcher Fetisch im Spiel ist –, macht sich strafbar.

Fazit: Ein „Nein“ oder ein Safe-Word ist eine unüberwindbare Mauer. Das Bundesgericht hat klargestellt, dass die sexuelle Integrität über jedem Rollenspiel steht.

Quelle: bz Basel

Kein Freibrief für Gewalt: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil zu BDSM

Kein Freibrief für Gewalt: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil zu BDSM

Ein neues Leiturteil des Bundesgerichts schafft Klarheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt im Rahmen von Sadomasochismus (BDSM). Die Kernaussage aus Lausanne ist deutlich: Wer früher einwilligte, sagt damit nicht automatisch „Ja“ zu künftigen Handlungen.

In der rechtlichen Grauzone zwischen einvernehmlichem BDSM-Sex und strafbarer Gewalt herrschte oft Unsicherheit. Täter beriefen sich häufig darauf, dass das Opfer „es ja so gewollt habe“, basierend auf früheren Erfahrungen. Mit einem am 19. November 2025 veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht dieser Argumentation nun einen Riegel vorgeschoben.

Der Fall: Ein Wiedersehen mit Folgen

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus dem Kanton Freiburg. Ein Mann und eine Frau hatten in der Vergangenheit einvernehmlichen Sadomaso-Sex praktiziert. Sechs Monate später trafen sie sich erneut. Doch diesmal kam es laut Anklage unvermittelt zu gewaltvollen Handlungen und Erniedrigungen durch den Mann.

Die Frau forderte den Mann auf, mit dem Schlagen aufzuhören. Gleichzeitig täuschte sie jedoch einen Orgasmus vor – nach eigener Aussage, um die Tortur schneller zu beenden.

Das juristische Tauziehen

Der Fall durchlief mehrere Instanzen mit unterschiedlichen Ergebnissen:

  1. Das Bezirksgericht der Saane verurteilte den Mann 2023 wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.
  2. Das Freiburger Kantonsgericht sprach ihn 2024 überraschend frei. Die Begründung stützte sich stark auf die „widersprüchlichen Signale“ (Stopp-Rufe vs. vorgetäuschter Orgasmus) und die gemeinsame Vergangenheit.
  3. Das Bundesgericht hob diesen Freispruch nun auf und verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung.

Die Kernaussagen des Bundesgerichts

Das Urteil gilt als Leitentscheid für künftige Fälle dieser Art. Die Richter in Lausanne stellten drei zentrale Punkte klar:

  • Kein Gewohnheitsrecht auf Gewalt: Nur weil eine Person in der Vergangenheit extremen Praktiken zugestimmt hat, darf der Partner nicht davon ausgehen, dass diese Einwilligung für alle Ewigkeit oder für jedes neue Treffen gilt. Einwilligung ist situativ.
  • „Stopp“ heißt Stopp: Auch in einem BDSM-Kontext behält ein „Nein“ oder „Stopp“ seine volle Gültigkeit. Es muss vom Partner sofort respektiert werden.
  • Überlebensstrategien sind keine Zustimmung: Dass das Opfer einen Orgasmus vortäuschte, um die Gewalt zu beenden, darf nicht als Lust oder Einwilligung fehlinterpretiert werden. Das Gericht erkannte dies als Schutzmechanismus in einer Zwangslage an.

Fazit: Mehr Sicherheit für Betroffene

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal. Es nimmt Tätern die Möglichkeit, sich hinter der „BDSM-Verteidigung“ zu verstecken, wenn Grenzen überschritten wurden. Es stellt klar: Auch im härtesten Spiel gelten klare Regeln, und ohne aktuelle Zustimmung bleibt Gewalt schlichtweg Gewalt.

Quelle: SRF

Bundesgericht setzt Grenzen: Wann SM-Praktiken strafbar werden

In einem wegweisenden Leitentscheid hat das Schweizer Bundesgericht präzisiert, wo die rechtliche Grenze zwischen einvernehmlichem Sadomasochismus (SM) und strafbarer Körperverletzung liegt. Anlass war der Fall eines Mannes, der seine Partnerin im Rahmen von SM-Spielen massiv gewürgt und geschlagen hatte.

Das Urteil im Überblick

Das höchste Gericht stellt klar, dass die Einwilligung des Opfers kein Freipass für schwere körperliche Schädigungen ist. Die wichtigsten Punkte des Entscheids:

  • Grenze der Lebensgefahr: Sobald Sexpraktiken (wie etwa Würgen) eine konkrete Lebensgefahr darstellen, ist die Einwilligung rechtlich unwirksam. Solche Handlungen werden als versuchte vorsätzliche Tötung oder schwere Körperverletzung gewertet.
  • Keine Rechtfertigung durch „Lifestyle“: Auch wenn beide Parteien die Praktiken als Teil ihres einvernehmlichen Sexuallebens betrachten, schützt der Staat das Recht auf körperliche Unversehrtheit ab einer gewissen Intensität absolut.
  • Schutz vor schweren Schäden: Während leichte Verletzungen (wie blaue Flecken) bei gegenseitigem Einverständnis straffrei bleiben können, greift das Gesetz ein, sobald bleibende Schäden oder Lebensgefahr drohen.

Warum das wichtig ist

Dieser Entscheid schafft Rechtssicherheit in einem sensiblen Bereich. Er signalisiert deutlich, dass das Selbstbestimmungsrecht dort endet, wo der Schutz des Lebens beginnt. Für die Justiz dient dieses Urteil nun als verbindlicher Massstab für künftige Prozesse im Kontext von Gewalt in der Partnerschaft und SM-Praktiken.


Fazit: Einvernehmlichkeit schützt nicht vor Strafe, wenn die Handlungen das Leben des Partners gefährden.

Quelle: SRF

Neuer BDSM-Club in Holzwickede: Fetisch-Events oder verbotene Prostitution?

In unmittelbarer Nähe zum Dortmunder Flughafen sorgt eine geplante Neueröffnung für Gesprächsstoff: In Holzwickede steht ein neuer BDSM- und Fetisch-Club in den Startlöchern. Während der Betreiber auf ein exklusives Event-Konzept setzt, prüfen die Behörden derzeit genau, ob die strengen Auflagen der Gemeinde eingehalten werden.

Das Konzept: „Kein Bordell“

Der Betreiber betont, dass es sich bei der Location nicht um eine Stätte der Prostitution handelt. Geplant ist ein Privatclub für die Fetisch-Szene, der folgende Schwerpunkte setzt:

  • Event-Location: Ausrichtung von Themenpartys und Workshops.
  • Raumvermietung: Vermietung der speziell ausgestatteten Räumlichkeiten an Privatpersonen.
  • Community-Treffpunkt: Ein geschützter Raum für Anhänger der BDSM-Szene.

Rechtliche Hürden und Widerstand

Die Gemeinde Holzwickede steht dem Projekt skeptisch gegenüber. Das Hauptproblem: In der gesamten Gemeinde gilt eine Sperrbezirksverordnung, die Prostitution strikt untersagt. Die Verwaltung prüft nun intensiv, ob das Geschäftsmodell des Clubs lediglich eine rechtliche Grauzone nutzt oder ob es sich faktisch um ein genehmigungspflichtiges Sexgewerbe handelt.

Strategische Lage am Flughafen

Die Wahl des Standorts im Gewerbegebiet nahe dem Dortmunder Flughafen ist kein Zufall. Durch die verkehrsgünstige Lage und die Diskretion des Industriegebiets erhofft sich der Betreiber ein überregionales Publikum.

Wie es weitergeht: Aktuell steht die abschließende gewerberechtliche Prüfung noch aus. Sollten die Behörden zum Schluss kommen, dass dort sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt stattfinden, könnte das Projekt scheitern, bevor die erste Party beginnt.


Hintergrund: Die Debatte um solche Etablissements in Gewerbegebieten ist nicht neu. Oftmals kollidieren hier die Interessen von Betreibern, die Diskretion suchen, mit den strengen ordnungsrechtlichen Vorgaben der Kommunen.

Quelle: Hellweger Anzeiger

KdU Podcast: Live Spezial BoFeWo 2025 – Freitag

Live & vor Publikum

Unvernunft Live

Auf kunstDerUnvernunft.live gibt es den Livestream & Chat und hier nun das Ergebnis für alle, die nicht dabei sein konnten und können.

Theme heute: BoFeWo 2025 Live – Tag 1

Wir sind auf der Bofewo und streamen 3 Tage alles mit!Kommt in den Chat und fühlt euch wohl

GästInnen in der Sendung:

Bilder, Links und ausführliche Shownotes, Kapitelmarken findest Du auf der Webseite zur Folge: https://kunstderunvernunft.de/310-bofewo-25-1

Bildvorschau

Sponsoren

Der Messestand und das Event wurden durch unsere Sponsoren unterstützt, die das alles erst möglich gemacht haben!

Vielen Dank! Es war großartig!

Die Kunst der Unvernunft

Podcast-Webseite: https://kunstDerUnvernunft.de

Unterstütze den Podcast jetzt:

Kaffee, Bahntickets, Equipment, Porto...
- Ohweia!
- Helft mit, die Kunst der Unvernunft zu finanzieren.

Dauerauftrag / Überweisung auf das Konto
DE 56 2519 0001 0085 5553 02
(Sebastian Stix)

Oder mit Paypal unterstützen (Einmalig oder monatlich):
Zu Paypal

Oder einfach so mithelfen (Zur Unterstützer-Seite)

Ganzen Artikel auf Die Kunst der Unvernunft Podcast lesen.

Visite mal anders: Dresdens „Fetisch-Klinik“ bittet zur Sprechstunde

Wer bei dem Wort „Klinik“ nur an sterile Flure und bittere Medizin denkt, hat die Rechnung ohne Dr. Eve gemacht. In Dresden-Reick beweist die sogenannte Fetisch-Klinik, dass medizinische Ästhetik und prickelnde Fantasien wunderbar Hand in Hand gehen können. Um mit Vorurteilen aufzuräumen, hat die Location nun sprichwörtlich die Hosen runtergelassen und sich der Öffentlichkeit präsentiert.

Transparenz statt Tabu

Der Kern der Botschaft ist klar: Weg mit dem Hinterzimmer-Image! Die Betreiberin, eine gelernte Krankenschwester, setzt auf Professionalität und Hygiene. Beim „Tag der offenen Tür“ konnten Neugierige (ganz ohne Dresscode-Zwang) einen Blick hinter die Kulissen werfen. Was sie dort fanden?

  • Authentisches Equipment: Vom Gyn-Stuhl bis zur Behandlungsliege ist alles vorhanden, was das Herz von Medizin-Rollenspiel-Fans höherschlagen lässt.
  • Sicherer Rahmen: Es geht nicht um Schmuddelecken, sondern um einen geschützten Raum für konsensuale Fantasien.

Jetzt auch für Patientinnen

Ein spannendes Update gibt es beim Personal: Die Klinik ist nicht mehr nur eine Domäne für männliche Besucher. Mit neuen „männlichen Fachkräften“ im Team richtet sich das Angebot nun verstärkt auch an Frauen und Paare, die Lust auf dominante Rollenspiele im klinischen Setting haben.

Warum das Ganze?

Die Fetisch-Klinik möchte zeigen, dass BDSM und Fetisch mitten in der Gesellschaft angekommen sind. Viele Gäste stehen im Berufsleben unter hohem Druck und suchen hier den bewussten Kontrollverlust – fachgerecht betreut und in einer Umgebung, die eher an ein modernes Studio als an ein Verlies erinnert.

Fazit: Dresden zeigt sich von seiner experimentierfreudigen Seite. Wer die „Sprechstunde“ verpasst hat, kann sich online über die verschiedenen „Behandlungsmethoden“ informieren.

Quelle: Tag24

Nika MACHT Podcast: #197 Wenn du durchhältst, wirst du belohnt

Na, woran denkst du, wenn du den Titel liest?

Neben einer wunderbaren Spielmöglichkeit ist „durchhalten“ auch etwas, das du für dich nutzen kannst, statt nur zu leiden. Alles wieder eine Frage der Perspektive. Denn sobald du diese eine Sache verstehst und verinnerlichst, wirst du umso mehr Spaß am sogenannten Durchhalten haben.

Egal, ob du gerade im Wartezimmer sitzt oder auf Knien auf neue Anweisungen wartest. 😉

HIER geht´s zu Nikas Angeboten.

KLICKE HIER, um zum Safespace zu gelangen.

Folge mir und genieße zukünftig unschlagbare Vorteile:

+ exklusive Podcast-Folgen in voller Länge

+ auf Wunsch mit Video auf Spotify (zeitversetzt zur Audio Folge)

+ jeden Donnerstag eine neue Folge

+ Du hast Zugang zu nicht mehr öffentlich zugänglichen Folgen

+ mit jeder Folge ein imaginäres „Dankeschön“ 🙂

+ je nach Paket mit wöchentlichem Tritt in den Hintern (Impuls der Woche) + unschlagbaren Boni

Falls du nicht mitkommen möchtest, kannst du weiterhin ausgewählte kostenfreie und bereits veröffentlichte Podcastfolgen auf deinem gewohnten Kanal hören.


Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.

Ganzen Artikel auf Nika MACHT Podcast lesen.

Rechtliche Grenzen der Lust: Berliner SM-Studio-Fall endet vor Gericht

In der Berliner BDSM-Szene sorgte ein Fall für Aufsehen, der nun vor dem Landgericht sein juristisches Ende fand. Es geht um eine Grenze, die selbst in einer Welt von extremem Konsens nicht ohne Folgen überschritten werden darf: die schwere körperliche Unversehrtheit.

Was war passiert?

Ein 58-jähriger Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte in einem SM-Studio in Berlin-Tempelhof einem 55-jährigen Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin den Penis amputiert. Der Verurteilte verfügte über keinerlei medizinische Ausbildung.

Konsens schützt nicht vor Strafe

Das Besondere an diesem Fall: Das Opfer wollte den Eingriff und war mit dem Ergebnis laut eigener Aussage zunächst sogar „sehr zufrieden“. Doch das deutsche Recht zieht hier eine klare Linie:

  • Sittenwidrigkeit: Auch wenn eine Einwilligung vorliegt, gilt ein solch massiver und lebensgefährlicher Eingriff durch einen medizinischen Laien als „sittenwidrig“.
  • Körperverletzung: Da die Tat gegen die guten Sitten verstößt, ist die Einwilligung rechtlich unwirksam.
  • Das Risiko: Ohne professionelle medizinische Überwachung besteht bei solchen Eingriffen akute Lebensgefahr durch Blutverlust oder Infektionen.

Das Urteil

Das Gericht blieb mit der Bewährungsstrafe im milderen Bereich, erkannte aber an, dass hier eine Grenze überschritten wurde, die über den privaten Spielraum hinausgeht. Der Fall zeigt deutlich: „Erlaubt ist, was gefällt“ gilt im deutschen Strafrecht nur so lange, wie keine bleibenden schweren Schäden ohne medizinische Notwendigkeit zugefügt werden.

Fazit: Vertrauen ist in der Szene alles, aber das Gesetz wacht auch dort, wo die Beteiligten glauben, unter sich zu sein. Ein Skalpell gehört eben nur in die Hände von Chirurgen – egal, wie groß das gegenseitige Einverständnis ist.

Quelle: RND

Grenzgänger vor Gericht: Der Fall des „Hobby-Chirurgen“ aus Traunstein

Ein außergewöhnlicher Fall von schwerer Körperverletzung beschäftigt derzeit die Justiz im Landkreis Traunstein. Im Zentrum steht ein 39-jähriger Mann aus der Region, dessen Hang zu extremen Praktiken ihn nun auf die Anklagebank geführt hat.

Was ist passiert?

Der Angeklagte, der sich selbst der Sado-Maso-Szene zuordnet, hatte zunächst eine drastische Entscheidung an sich selbst vollzogen: Er amputierte seinen eigenen Penis. Doch dabei blieb es nicht. In der Folgezeit bot er seine „Dienste“ auch anderen Gleichgesinnten an und half mindestens zwei weiteren Männern bei der Amputation ihrer Genitalien.

Die juristische Problematik

Auch wenn die Beteiligten in diese Eingriffe eingewilligt hatten, zieht das deutsche Recht hier klare Grenzen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Folgendes vor:

  • Gefährliche Körperverletzung: Da der Angeklagte kein medizinischer Profi ist, stellten die Eingriffe ein massives Gesundheitsrisiko dar.
  • Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz: Medizinische Eingriffe dieser Tragweite dürfen ausschließlich von approbierten Ärzten durchgeführt werden.
  • Sittenwidrigkeit: Rechtlich gilt eine Einwilligung in eine schwere Körperverletzung als unwirksam, wenn die Tat gegen die „guten Sitten“ verstößt – was bei Amputationen ohne medizinische Notwendigkeit durch Laien regelmäßig bejaht wird.

Hintergründe und Motivation

Vor Gericht gab der 39-Jährige an, aus einem tiefen inneren Drang und einer persönlichen Faszination für die körperliche Veränderung gehandelt zu haben. Die betroffenen „Patienten“ hätten ihn gezielt kontaktiert, da sie ähnliche Wünsche hegten, aber den Weg über reguläre Krankenhäuser scheuten.

Fazit

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der sexuellen Selbstbestimmung und die Schutzfunktion des Staates. Wo die körperliche Unversehrtheit derart massiv gefährdet wird, greift das Strafrecht ein – unabhängig davon, wie freiwillig die Beteiligten agiert haben.

Quelle: PNP

1 2 3