„Stopp“ heißt „Stopp“ – Auch im SM-Keller: Das Bundesgericht schafft Klarheit
In der BDSM-Szene gehört das bewusste Überschreiten von Grenzen oft zum Spiel. Doch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung endet nicht dort, wo die Fesseln angelegt werden. Das Schweizer Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil (bzbasel.ch berichtete) ein klares Machtwort zum Thema Konsens gesprochen.
Der Fall: Wenn aus Spiel Ernst wird
Ein Paar hatte eine Verabredung zu Sadomaso-Praktiken getroffen. Während der Handlung signalisierte die Frau jedoch deutlich – unter anderem durch ein vereinbartes Safe-Word oder entsprechende Abwehr –, dass sie die Praktiken abbrechen wollte. Der Mann ignorierte diese Signale und machte weiter.
Während die Vorinstanz den Mann noch teilweise entlastet hatte (mit der Argumentation, in einem solchen Umfeld seien die Grenzen fließend), rückte das Bundesgericht die rechtliche Perspektive gerade.
Die Kernpunkte des Urteils
- Konsens ist nicht statisch: Ein anfängliches Einverständnis zu sexuellen Handlungen ist kein Freifahrtschein. Es kann zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden.
- Das Safe-Word ist heilig: Werden vereinbarte Abbruchsignale ignoriert, verlässt die Handlung den Raum der Konsensualität und betritt den Tatbestand der Sexualstraftat.
- Schutzpflicht: Das Gericht betont, dass gerade bei Praktiken, die potenziell schmerzhaft oder gefährlich sind, eine erhöhte Wachsamkeit der Beteiligten gefordert ist.
Was das für die Praxis bedeutet
Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für den Opferschutz in der Schweiz. Es räumt mit dem Vorurteil auf, dass Menschen in der SM-Szene ihre Rechte „an der Garderobe abgeben“. Wer die körperlichen und verbalen Grenzen eines Gegenübers missachtet – völlig egal, welcher Fetisch im Spiel ist –, macht sich strafbar.
Fazit: Ein „Nein“ oder ein Safe-Word ist eine unüberwindbare Mauer. Das Bundesgericht hat klargestellt, dass die sexuelle Integrität über jedem Rollenspiel steht.
Quelle: bz Basel