Zwischen Rollenspiel und Straftat: Wenn das Codewort fehlt

Ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht Betzdorf wirft ein Schlaglicht auf die juristischen Fallstricke, die entstehen, wenn sexuelle Fantasien und die Realität des Konsenses gefährlich verschwimmen. Im Kern geht es um die Frage: Wann ist ein „Nein“ wirklich ein „Nein“ – und was passiert, wenn im BDSM-Kontext kein Sicherheitsnetz gespannt wurde?

Der Fall: Missverständnis oder Übergriff?

Ein junger Mann stand vor Gericht, weil er beschuldigt wurde, die Grenzen seiner Partnerin massiv überschritten zu haben. Der Vorwurf: Sexuelle Nötigung. Die Verteidigung argumentierte hingegen mit einer einvernehmlichen Dynamik. Das Problem? In der Hitze des Geschehens fielen Worte wie „Hör auf“, die der Angeklagte jedoch als Teil eines vereinbarten „No-Means-Yes“-Rollenspiels (also ein Spiel mit dem vermeintlichen Widerstand) interpretierte.

Das fehlende Sicherheitsnetz

Das Gericht stand vor dem klassischen Dilemma der Beweisnot. Was den Fall besonders prekär machte:

  • Kein Codewort: Die Beteiligten hatten kein explizites „Safe Word“ vereinbart, das die Szene sofort und unmissverständlich abbricht.
  • „Nein heißt Nein“: Seit der Reform des Sexualstrafrechts reicht ein erkennbarer Wille des Opfers aus. Doch im Kontext von BDSM-Rollenspielen wird genau diese Erkennbarkeit zur juristischen Grauzone.

Fazit: Kommunikation ist kein Stimmungskiller

Der Prozess macht deutlich, dass das Gesetz im Zweifel den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung über die subjektive Interpretation eines Rollenspiels stellt. Für die Praxis bedeutet das: Ohne klare Absprachen und ein unmissverständliches Abbruchsignal begeben sich Beteiligte auf extrem dünnes Eis – sowohl moralisch als auch strafrechtlich.

Das Learning: Konsens ist nicht statisch. Wer „Ja“ zu einem Spiel sagt, sagt nicht automatisch „Ja“ zu jedem Grenzübertritt. Ohne Codewort bleibt nur das Gesetz – und das ist beim Thema „Nein“ mittlerweile sehr eindeutig.

Quelle: Siegener Zeitung