Interview zu BDSM auf trailer-ruhr.de

Das Kinoprogrammportal „trailer-ruhr.de“ beschäftigt sich anlässlich des bevorstehenden Starts des 3. Teils von „SoG“ mit dem Thema „Ausgeliefert“.

In diesem Zusammenhang wird ein Interview mit der Sexualtherapeutin und SMart Rhein-Ruhr-„Aktivistin“ Silke Niggemeier gebracht. Sie geht in diesem Interview, welches unter dem Titel „Eine emanzipierte Form von Erotik“ steht, auf folgende Fragen ein:

– Was ist „SMart Rhein-Ruhr e.V.“?
– Worin besteht die Arbeit von „SMart“ konkret?
– Wann und wo beginnt die Geschichte von SM?
– Was muss bei Erotik und Sexualität im SM-Bereich beachtet werden?
– Wie sieht so eine Absicherung aus?
– Über die Praxis hinaus, was unterscheidet SM noch von „Vanilla“-Sex?
– Welche Rolle spielt Demütigung beim SM?
– Wo ist der Unterschied zwischen öffentlicher Demütigung und Unterwerfung, die kaum ein Mensch als lustvoll empfindet, und privater?
– Ist der machtvolle Manager privat eher unterwürfig oder ist das nur ein Klischee?
– Wie hat sich die gesellschaftliche Wahrnehmung gegenüber SM in den letzten Jahren verändert?
– Was wünschen Sie sich künftig für die gesellschaftliche Akzeptanz von SM?
– Was hat Sie persönlich damals dazu bewogen, öffentlich für Ihre Vorlieben einzutreten?

Der Volltext dieses Interviews ist unter
https://www.trailer-ruhr.de/eine-emanzipierte-form-von-erotik abrufbar.

Als weiterführende Links werden

– das Dokumentationsprojekt „Divine Deviance“
https://www.divinedeviance.com/

– SMart Rhein-Ruhr e.V. http://www.smart-ev.de

– sowie der Podcast „Gedankenwege“ http://bdsm.gedankenwege-podcast.de

angeführt.

 

 

Quelle: SWL

Weitere positive BPjM-Grundsatzentscheidung zur Schildung von einverständlich vorgenommenen SM-Handlungen

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat mit Entscheidung vom 11. Februar 2016 entschieden, dass die Schilderungen von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken des im Jahre 2012 im Goldmann Verlag der Verlagsgruppe Random House GmbH erschienenen Buches „Das geheime Verlangen der Sophie M.“ der Autorin Sophie Morgan keine Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien rechtfertigen.

Die Indizierung wurde mit dem Hinweis, dass der Inhalt aufgrund der im Detail geschilderten sexuellen Handlungen möglicherweise als jugendgefährdend einzustufen sei, angeregt.

Auszug aus der (Nichtindizierungs-) Entscheidung 6101 vom 11.02.2016:

„(..) Eine Aufnahme des Buches in die Liste der jugendgefährdenden Medien komme vorliegend nicht in Betracht. Das Werk sei bereits im Jahr 2012 erschienen. Es handle von der Protagonistin Sophie, deren Kindheit, Studentenzeit und schließlich beruflicher Werdegang, insbesondere ihr wechselndes Beziehungsleben und vor allem die Entdeckung ihrer masochistischen Ader geschildert werde“ (..) .

„(..) Eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt ist in dem Buch ohne Zweifel enthalten und wird auch insgesamt nicht kritisch beleuchtet. „Das geheime Verlangen der Sophie M.“ schildert aber aufgrund der Einbettung in eine BDSM-Beziehung keine Täter – Opfer Geschichte, sondern es werden einvernehmliche SM-Handlungen zwischen erwachsenen Personen geschildert, die innerhalb eines klar geregelten und abgesprochenen Rahmens stattfinden.“ (..)

Der Volltext dieser Entscheidung ist als PDF unter abrufbar.

Eine ähnliche Entscheidung hat die BPjM zur (Nicht)indizierung des Buches „Befreie mich, versklave mich“ der Autorin Johanna Grey am 7. Mai 2015 (siehe Meldung vom 12.6.2015) getroffen.

Quelle: SWL

Kein Unterhalt bei offensichtlichem SM-Partner

Mit Beschluss vom 06.02.2012 hat das OLG Köln entschieden das einer Frau keine Verfahrenskostenhilfe in einem Unterhaltsstreit zusteht.

Was war passiert? Die Frau wurde nach unseren Recherchen 2010 von ihrem damaligen Ehemann geschieden und im Zuge der Scheidung wurde durch summarischen Prüfung kein Unterhaltsanspruch der Frau gegenüber ihrem Ex-Ehemann festgestellt. Danach hatte die  Frau von Mai bis mindestens Juli 2011 eine ca. dreimonatigen Partnerschaft mit einem „offensichtlich sadistisch veranlagten Partner“, der ihr gegenüber auch in verschiedener Form gewalttätig geworden sein soll. Im Zuge dieser Beziehung traten psychische Probleme auf die nach Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe im Oktober 2011 zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit führten.

Auf Grund der Arbeitsunfähigkeit und der damit einhergehenden schlechteren wirtschaftlichen Situation versuchte die Frau zunächst vor dem Familiengericht einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihre Ex-Ehemann durchzusetzen. Dem erteilte das Familiengericht eine Abfuhr mit der Begründung die Frau habe den Zustand selbst herbeigeführt und somit entfällt der Unterhaltsanspruch. Gleichzeitig scheint das Familiengericht die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt zu haben wogegen die Frau beim OLG Beschwerde eingelegt hatte, mit der sie aber auch gescheitert ist. Das OLG bestätige die Auffassung des Familiengerichtes das die Frau ihre Situation leichtfertig und damit Mutwillig herbeigeführt hat.

Das Führen einer destruktiven SM-Beziehung kann also nachhaltige negative Folgen haben die sich sogar auf einen potentiellen Unterhaltsanspruch auswirken können. Umso mehr wird deutlich wie wichtig psychische Stabilität vor allem in SM-Beziehungen wichtig ist.

Der Volltext des Beschlusses ist hier zu finden.

Quelle: OLG Köln/SWL