Anträge zur Wortmarkenanmeldung „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ gestellt

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wurden im April d.J. Anträge zur Markenanmeldung der Wörter „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ (s.u.) gestellt.

Eine Zulassung als Wortmarke obiger Begriffe würde für die sadomasochistische Subkultur verheerende Folgen haben und vermutlich für „Abmahner“ eine neue Einnahmensquelle erschließen, denn der Gebrauch dieser Begriffe sind in Veranstaltungsnamen, Profiltexten, Websiten, Printmedien, Forumsdiskussionen u.ä. üblich.

Laut der Registerauskunft besteht für diese Anträge der Status (Aktenzustand) „Anmeldung eingegangen“. Dies bedeutet, dass betreffend des Antrages beim DPMA noch keine Entscheidung getroffen worden ist, d.h. dass eine Ablehnung der betreffenden Wortmarken im Bereich des Möglichen liegt.

Gegen eine etwaige Eintragung kann binnen 3 Monaten ein Widerspruch eingelegt werden bzw. ein Antrag „Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse“ kann gemäß § 50 (s.u.) Markengesetz bis zu 10 Jahren im Nachhinein gestellt werden.

Es wäre sicherlich von Vorteil wenn z.B. die BVSM e.V., andere BDSM-Organisationen oder Personen aus der BDSM-Szene, welche fundierte juristische Kenntnisse besitzen, sich dieser Sache annehmen würden.
Die BVSM hat dies jedenfalls in der Vergangenheit mit der Begründung

„dass der Begriff aufgrund eines allgemeinen Schutzhindernisses (mangelnde Unterscheidungsfähigkeit sowie Freihaltungsbedürfnis gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig sei“ erreicht. Weitere Infos kann man den SWL-Meldungen vom 18.11.2003 und 13.10.2005 (s.u.) entnehmen.

„bdsm“ wurde jedoch im Jahre 2005 als Marke für den Warenbereich „Glasfasern für Isolierzwecke“ und NICHT automatisch auch für andere Bereiche in der Klasse 17, wie Gummiprodukte etc. (siehe u.a. SWL-Meldung vom 17.11.2005) eingetragen.

Links zur weiteren Info:

Wortmarke „BDSM“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140195127/DE

Wortmarke „CFNM“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140192705/DE

Wortmarke „CMNF“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140193582/DE

Wortmarke „Public Disgrace“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140192667/DE

Wikipedia-Eintrag zum Begriff „Wortmarke“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wortmarke

Wortlaut des § 50 Markenschutzgesetzes bei „dejure.org“:
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/50.html%3E%20http://dejure.org/gesetze/Ma rkenG

SWL-Meldung vom 18.11.2003
http://www.schlagzeilen.com/de/news/1120.htm

SWL-Meldung vom 13.10.2005
http://www.schlagzeilen.com/de/news/1612.htm

SWL-Meldung vom 17.11.2005
http://www.schlagzeilen.com/de/news/1651.htm

Quelle: SWL