Schlagzeilen: Verwaltungsgericht München definiert den Begriff Pornografie

Wie der Berliner Rechtsanwalt Marko Dörre in seinem Blog ‚Pornoanwalt.de berichtet, hat das Verwaltungsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil vom 12. Oktober 2017 (M 17 K 15.5610) den Begriff „Pornografie“ wie folgt definiert:

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