Tragisches Ende einer SM-Session: Hamburger Landgericht verurteilt Domina nach Tod eines Kunden
Ein ungewöhnlicher und tragischer Fall vor dem Hamburger Landgericht ging am Montag zu Ende. Was als einvernehmliche Sadomaso-Session begann, endete für einen 46-jährigen Mann aus Sachsen tödlich – und für die verantwortliche Domina nun mit einer Geldstrafe.
Der verhängnisvolle Vorfall
Im Jahr 2022 trafen sich die heute 38-jährige Angeklagte und ihr Kunde in Hamburg zu einer SM-Session. Der Ablauf war komplex: Der 1,93 Meter große und übergewichtige Mann wurde nackt mit Ketten an der Decke fixiert, seine Arme waren bandagiert, sodass er sich nicht selbst befreien konnte.
Nach etwa einer Stunde sexueller Stimulation verlor der Mann plötzlich das Bewusstsein. Durch das Erschlaffen seines Körpers zogen sich die Ketten um seinen Hals zusammen und unterbrachen die Sauerstoffzufuhr.
Hilflosigkeit trotz Rettungsversuch
Die Situation entwickelte sich schnell zur Katastrophe. Die zierliche Angeklagte schilderte vor Gericht glaubhaft, dass sie aufgrund der körperlichen Überlegenheit des Mannes nicht in der Lage war, sein Gewicht zu heben oder die Ketten rechtzeitig zu lockern. Trotz ihrer Hilferufe und anschließender Reanimationsversuche durch Rettungskräfte verstarb der Sachse zehn Tage später im Krankenhaus an den Folgen des Sauerstoffmangels.
Das Urteil: Fahrlässige Tötung statt Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das Gericht folgte dieser Einschätzung jedoch nicht. Die Richterin urteilte auf fahrlässige Tötung und verhängte eine Geldstrafe (die genaue Höhe wurde nach Korrekturen der Nachrichtenagenturen auf Tagessätze festgesetzt).
Die Begründung des Gerichts: Es sei die Pflicht der Domina gewesen, für eine absolut sichere Konstruktion zu sorgen. Wer professionelle Dienstleistungen in diesem Bereich anbietet, trage die Verantwortung dafür, dass die Kunden auch in Notsituationen – etwa bei einer Ohnmacht – sofort aus ihrer misslichen Lage befreit werden können. Im vorliegenden Fall war die Sicherung unzureichend, da die Angeklagte physisch nicht in der Lage war, im Ernstfall einzugreifen.
Fazit
Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen und die hohe Verantwortung innerhalb der SM-Szene. Auch wenn Handlungen einvernehmlich geschehen, entbindet dies den Anbieter nicht von der strafrechtlichen Sorgfaltspflicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Tag24