Wuff! Die „Pup Play“-Community kehrt zurück in die ELORIA Erlebnisfabrik

Bottrop wird wieder zum Spielplatz für eine ganz besondere Subkultur: Nach dem Erfolg der Premiere im vergangenen Jahr verwandelt sich die ELORIA Erlebnisfabrik erneut in ein Mekka für die „Pup Play“-Szene. Mit dem Event „The Pack“ zieht ein Hauch von außergewöhnlichem Lifestyle in die historischen Hallen der Waschkaue.

Was ist eigentlich „Pup Play“?

Für Außenstehende mag es im ersten Moment ungewöhnlich wirken: Erwachsene Menschen, die Masken tragen, die an Hunde erinnern, und sich spielerisch wie Welpen verhalten. Doch hinter dem Fetisch steckt viel mehr als nur Kostümierung. Es geht um:

  • Rolleninteraktion: Das Ausbrechen aus dem stressigen Alltag.
  • Gemeinschaft: Loyalität und Zusammenhalt innerhalb des „Rudels“.
  • Eskapismus: Die Freiheit, für ein paar Stunden alle sozialen Zwänge hinter sich zu lassen.

Warum die ELORIA Erlebnisfabrik?

Die Wahl der Location ist kein Zufall. Die ELORIA ist bekannt für ihre immersiven Erlebnisse und bietet mit ihrem industriellen Charme die perfekte Kulisse für eine Community, die Wert auf eine sichere und tolerante Umgebung legt. Die Veranstalter betonen, dass es sich um einen „Safe Space“ handelt – einen Ort, an dem sich jeder frei von Vorurteilen ausleben kann.

Diversität und Akzeptanz im Fokus

Die Rückkehr des Events nach Bottrop zeigt, wie offen und vielfältig die Eventlandschaft im Ruhrgebiet geworden ist. Während das Thema Fetisch oft mit Vorurteilen behaftet ist, steht bei „The Pack“ vor allem der soziale Aspekt und der respektvolle Umgang miteinander im Vordergrund. Es wird getanzt, gefeiert und natürlich „gespielt“.

Fazit: Bottrop beweist einmal mehr Mut zur Lücke und bietet Raum für Nischen, die das kulturelle Leben bunter machen. Ob Neugierige oder eingefleischte Fans – die Waschkaue wird an diesem Abend garantiert zum Treffpunkt für ein außergewöhnliches Rudelerlebnis.

Quelle: WAZ

KdU Podcast: Unvernunft Live 164 – Kontrollverlust

Angstgegner oder totale Freiheit?

Unvernunft Live

Auf kunstDerUnvernunft.live gibt es den Livestream & Chat und hier nun das Ergebnis für alle, die nicht dabei sein konnten und können.

Theme heute: Kontrollverlust

Der Kontrollverlust ist so ein magisches Ding. Im Kopf macht es Klick und du spürst, dass du gerade die Kontrolle verloren hast. Du musst vertrauen. Etwas anderes bleibt nicht übrig…

GästInnen in der Sendung:

Bilder, Links und ausführliche Shownotes, Kapitelmarken findest Du auf der Webseite zur Folge: https://kunstderunvernunft.de/309-liveshow165

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Die Kunst der Unvernunft

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Nika MACHT Podcast: #198 Ist das Universum ein Sadist?

Was für ein Wochenende…

Manchmal fragt man sich ja wirklich, was zum Himmel oder zur Hölle bestimmte Ereignisse sollen.

In dieser Folge nehme ich euch mit in ein Wochenende, von dem ich selber überrascht war. Von Hass, zu Wut über Schadenfreude (im wahrsten Sinne) bis hin zu purem Stolz.

Und am Ende siegte ein sehr dominantes Gefühl: wie geil es sich anfühlt, wenn man bei sich bleibt. Immer und immer wieder. Das Ergebnis davon ist nämlich, dass einem selbst ein Einbruch ins Auto nicht mehr so viel ausmacht und man am Ende sogar fast drüber lachen kann – nachdem man das Universum kurz gefragt hat, ob es einen verar*** will.

BeiDirSein&Machen ist DIE Lösung für ein selbstbestimmtes Leben.

Und wie das geht, zeige ich euch in dieser Folge – an meinem eigenen Beispiel.

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Kein Freibrief für Gewalt: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil zu BDSM

Kein Freibrief für Gewalt: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil zu BDSM

Ein neues Leiturteil des Bundesgerichts schafft Klarheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt im Rahmen von Sadomasochismus (BDSM). Die Kernaussage aus Lausanne ist deutlich: Wer früher einwilligte, sagt damit nicht automatisch „Ja“ zu künftigen Handlungen.

In der rechtlichen Grauzone zwischen einvernehmlichem BDSM-Sex und strafbarer Gewalt herrschte oft Unsicherheit. Täter beriefen sich häufig darauf, dass das Opfer „es ja so gewollt habe“, basierend auf früheren Erfahrungen. Mit einem am 19. November 2025 veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht dieser Argumentation nun einen Riegel vorgeschoben.

Der Fall: Ein Wiedersehen mit Folgen

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus dem Kanton Freiburg. Ein Mann und eine Frau hatten in der Vergangenheit einvernehmlichen Sadomaso-Sex praktiziert. Sechs Monate später trafen sie sich erneut. Doch diesmal kam es laut Anklage unvermittelt zu gewaltvollen Handlungen und Erniedrigungen durch den Mann.

Die Frau forderte den Mann auf, mit dem Schlagen aufzuhören. Gleichzeitig täuschte sie jedoch einen Orgasmus vor – nach eigener Aussage, um die Tortur schneller zu beenden.

Das juristische Tauziehen

Der Fall durchlief mehrere Instanzen mit unterschiedlichen Ergebnissen:

  1. Das Bezirksgericht der Saane verurteilte den Mann 2023 wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.
  2. Das Freiburger Kantonsgericht sprach ihn 2024 überraschend frei. Die Begründung stützte sich stark auf die „widersprüchlichen Signale“ (Stopp-Rufe vs. vorgetäuschter Orgasmus) und die gemeinsame Vergangenheit.
  3. Das Bundesgericht hob diesen Freispruch nun auf und verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung.

Die Kernaussagen des Bundesgerichts

Das Urteil gilt als Leitentscheid für künftige Fälle dieser Art. Die Richter in Lausanne stellten drei zentrale Punkte klar:

  • Kein Gewohnheitsrecht auf Gewalt: Nur weil eine Person in der Vergangenheit extremen Praktiken zugestimmt hat, darf der Partner nicht davon ausgehen, dass diese Einwilligung für alle Ewigkeit oder für jedes neue Treffen gilt. Einwilligung ist situativ.
  • „Stopp“ heißt Stopp: Auch in einem BDSM-Kontext behält ein „Nein“ oder „Stopp“ seine volle Gültigkeit. Es muss vom Partner sofort respektiert werden.
  • Überlebensstrategien sind keine Zustimmung: Dass das Opfer einen Orgasmus vortäuschte, um die Gewalt zu beenden, darf nicht als Lust oder Einwilligung fehlinterpretiert werden. Das Gericht erkannte dies als Schutzmechanismus in einer Zwangslage an.

Fazit: Mehr Sicherheit für Betroffene

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal. Es nimmt Tätern die Möglichkeit, sich hinter der „BDSM-Verteidigung“ zu verstecken, wenn Grenzen überschritten wurden. Es stellt klar: Auch im härtesten Spiel gelten klare Regeln, und ohne aktuelle Zustimmung bleibt Gewalt schlichtweg Gewalt.

Quelle: SRF

Bundesgericht setzt Grenzen: Wann SM-Praktiken strafbar werden

In einem wegweisenden Leitentscheid hat das Schweizer Bundesgericht präzisiert, wo die rechtliche Grenze zwischen einvernehmlichem Sadomasochismus (SM) und strafbarer Körperverletzung liegt. Anlass war der Fall eines Mannes, der seine Partnerin im Rahmen von SM-Spielen massiv gewürgt und geschlagen hatte.

Das Urteil im Überblick

Das höchste Gericht stellt klar, dass die Einwilligung des Opfers kein Freipass für schwere körperliche Schädigungen ist. Die wichtigsten Punkte des Entscheids:

  • Grenze der Lebensgefahr: Sobald Sexpraktiken (wie etwa Würgen) eine konkrete Lebensgefahr darstellen, ist die Einwilligung rechtlich unwirksam. Solche Handlungen werden als versuchte vorsätzliche Tötung oder schwere Körperverletzung gewertet.
  • Keine Rechtfertigung durch „Lifestyle“: Auch wenn beide Parteien die Praktiken als Teil ihres einvernehmlichen Sexuallebens betrachten, schützt der Staat das Recht auf körperliche Unversehrtheit ab einer gewissen Intensität absolut.
  • Schutz vor schweren Schäden: Während leichte Verletzungen (wie blaue Flecken) bei gegenseitigem Einverständnis straffrei bleiben können, greift das Gesetz ein, sobald bleibende Schäden oder Lebensgefahr drohen.

Warum das wichtig ist

Dieser Entscheid schafft Rechtssicherheit in einem sensiblen Bereich. Er signalisiert deutlich, dass das Selbstbestimmungsrecht dort endet, wo der Schutz des Lebens beginnt. Für die Justiz dient dieses Urteil nun als verbindlicher Massstab für künftige Prozesse im Kontext von Gewalt in der Partnerschaft und SM-Praktiken.


Fazit: Einvernehmlichkeit schützt nicht vor Strafe, wenn die Handlungen das Leben des Partners gefährden.

Quelle: SRF

Verurteilung im Aargau: Gefängnisstrafe nach BDSM-Übergriffen ohne Konsens

Das Obergericht des Kantons Aargau hat ein deutliches Urteil im Bereich der sexualisierten Gewalt gefällt. Ein über 50-jähriger Mann wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Der Hintergrund des Falls

Der Verurteilte hatte über einen längeren Zeitraum Kontakt zu mehreren Frauen, mit denen er sadomasochistische Sexpraktiken (BDSM) ausübte. Der zentrale Streitpunkt vor Gericht war die Frage der Einwilligung. Während der Mann argumentierte, dass die Handlungen im Rahmen einvernehmlicher Rollenspiele stattfanden, sahen dies die Opfer und schlussendlich auch das Gericht anders.

Die Kernpunkte des Urteils:

  • Überschreitung von Grenzen: Das Gericht hielt fest, dass der Beschuldigte die Grenzen der Frauen massiv überschritten hatte. Auch in einem BDSM-Kontext entbindet die Situation den Partner nicht davon, auf ein „Nein“ oder fehlenden Konsens zu reagieren.
  • Strafmass: Mit der Strafe von 5,5 Jahren verschärfte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil teilweise.
  • Signalwirkung: Das Urteil unterstreicht, dass sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person – ungeachtet des subkulturellen Rahmens – als schwere Straftaten gewertet werden.

Der Fall verdeutlicht einmal mehr die juristische Relevanz von klaren Absprachen und dem Respektieren von Grenzen bei Sexpraktiken, die mit Gewalt oder Machtausübung spielen.

Quelle: blue News

„Stopp“ heißt „Stopp“ – Auch im SM-Keller: Das Bundesgericht schafft Klarheit

In der BDSM-Szene gehört das bewusste Überschreiten von Grenzen oft zum Spiel. Doch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung endet nicht dort, wo die Fesseln angelegt werden. Das Schweizer Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil (bzbasel.ch berichtete) ein klares Machtwort zum Thema Konsens gesprochen.

Der Fall: Wenn aus Spiel Ernst wird

Ein Paar hatte eine Verabredung zu Sadomaso-Praktiken getroffen. Während der Handlung signalisierte die Frau jedoch deutlich – unter anderem durch ein vereinbartes Safe-Word oder entsprechende Abwehr –, dass sie die Praktiken abbrechen wollte. Der Mann ignorierte diese Signale und machte weiter.

Während die Vorinstanz den Mann noch teilweise entlastet hatte (mit der Argumentation, in einem solchen Umfeld seien die Grenzen fließend), rückte das Bundesgericht die rechtliche Perspektive gerade.

Die Kernpunkte des Urteils

  • Konsens ist nicht statisch: Ein anfängliches Einverständnis zu sexuellen Handlungen ist kein Freifahrtschein. Es kann zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden.
  • Das Safe-Word ist heilig: Werden vereinbarte Abbruchsignale ignoriert, verlässt die Handlung den Raum der Konsensualität und betritt den Tatbestand der Sexualstraftat.
  • Schutzpflicht: Das Gericht betont, dass gerade bei Praktiken, die potenziell schmerzhaft oder gefährlich sind, eine erhöhte Wachsamkeit der Beteiligten gefordert ist.

Was das für die Praxis bedeutet

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für den Opferschutz in der Schweiz. Es räumt mit dem Vorurteil auf, dass Menschen in der SM-Szene ihre Rechte „an der Garderobe abgeben“. Wer die körperlichen und verbalen Grenzen eines Gegenübers missachtet – völlig egal, welcher Fetisch im Spiel ist –, macht sich strafbar.

Fazit: Ein „Nein“ oder ein Safe-Word ist eine unüberwindbare Mauer. Das Bundesgericht hat klargestellt, dass die sexuelle Integrität über jedem Rollenspiel steht.

Quelle: bz Basel

Neuer BDSM-Club in Holzwickede: Fetisch-Events oder verbotene Prostitution?

In unmittelbarer Nähe zum Dortmunder Flughafen sorgt eine geplante Neueröffnung für Gesprächsstoff: In Holzwickede steht ein neuer BDSM- und Fetisch-Club in den Startlöchern. Während der Betreiber auf ein exklusives Event-Konzept setzt, prüfen die Behörden derzeit genau, ob die strengen Auflagen der Gemeinde eingehalten werden.

Das Konzept: „Kein Bordell“

Der Betreiber betont, dass es sich bei der Location nicht um eine Stätte der Prostitution handelt. Geplant ist ein Privatclub für die Fetisch-Szene, der folgende Schwerpunkte setzt:

  • Event-Location: Ausrichtung von Themenpartys und Workshops.
  • Raumvermietung: Vermietung der speziell ausgestatteten Räumlichkeiten an Privatpersonen.
  • Community-Treffpunkt: Ein geschützter Raum für Anhänger der BDSM-Szene.

Rechtliche Hürden und Widerstand

Die Gemeinde Holzwickede steht dem Projekt skeptisch gegenüber. Das Hauptproblem: In der gesamten Gemeinde gilt eine Sperrbezirksverordnung, die Prostitution strikt untersagt. Die Verwaltung prüft nun intensiv, ob das Geschäftsmodell des Clubs lediglich eine rechtliche Grauzone nutzt oder ob es sich faktisch um ein genehmigungspflichtiges Sexgewerbe handelt.

Strategische Lage am Flughafen

Die Wahl des Standorts im Gewerbegebiet nahe dem Dortmunder Flughafen ist kein Zufall. Durch die verkehrsgünstige Lage und die Diskretion des Industriegebiets erhofft sich der Betreiber ein überregionales Publikum.

Wie es weitergeht: Aktuell steht die abschließende gewerberechtliche Prüfung noch aus. Sollten die Behörden zum Schluss kommen, dass dort sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt stattfinden, könnte das Projekt scheitern, bevor die erste Party beginnt.


Hintergrund: Die Debatte um solche Etablissements in Gewerbegebieten ist nicht neu. Oftmals kollidieren hier die Interessen von Betreibern, die Diskretion suchen, mit den strengen ordnungsrechtlichen Vorgaben der Kommunen.

Quelle: Hellweger Anzeiger

KdU Podcast: Live Spezial BoFeWo 2025 – Freitag

Live & vor Publikum

Unvernunft Live

Auf kunstDerUnvernunft.live gibt es den Livestream & Chat und hier nun das Ergebnis für alle, die nicht dabei sein konnten und können.

Theme heute: BoFeWo 2025 Live – Tag 1

Wir sind auf der Bofewo und streamen 3 Tage alles mit!Kommt in den Chat und fühlt euch wohl

GästInnen in der Sendung:

Bilder, Links und ausführliche Shownotes, Kapitelmarken findest Du auf der Webseite zur Folge: https://kunstderunvernunft.de/310-bofewo-25-1

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Der Messestand und das Event wurden durch unsere Sponsoren unterstützt, die das alles erst möglich gemacht haben!

Vielen Dank! Es war großartig!

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