Frau bestellt Waren für Rechnung nach Streit um sexuelle Dienstleistungen
Eine Frau (28) wurde in der Schweiz zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt, nachdem sie auf die Rechnung eines Mannes Waren im Wert von über 2.000 Franken bei einem Grossverteiler bestellt hatte.
Der Mann erstattete Anzeige gegen diese Person, da er bereits zuvor unerwartet Rechnungen erhalten hatte – unter anderem auch eine frühere vom Bettwarengeschäft. Er gab an die Frau nicht zu kennen.
Die Tat war offenbar ein Akt der Vergeltung: Die bestellten Waren sollten als Bezahlung für sexuelle Dominadienste dienen, welche zuvor zwischen den beiden stattgefunden hatten. Bei einer anschliessenden Vernehmung gestand die Frau, dass sie die Bestellungen aufgegeben hatte und der Mann davon gewusst habe.
Der Mann gab eine solche Beziehung zwar zu, stritt jedoch eine langfristige Vereinbarung ab und behauptete, lediglich 200 Franken pro Dienstleistung bezahlt zu haben. Das Gericht sprach die Frau mit achtzig Stunden gemeinnütziger Arbeit bedingt schuldig.
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