Hamburger Domina verurteilt wegen fahrlässiger Tötung im Rahmen einer BDSM-Session

Eine Hamburger Sadomaso-Domina wurde von einem Landgericht in Hamburg zu Geldstrafe für eine Sacheingriff gemäß § 222 StGB, fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2022 während einer sechsstündigen Session bei der die Domina den Kunden in eine Bondage einband und einen Analhaken einführte.

Der Kunde, ein Mann aus Dresden von starkem Körperbau mit vorbelasteten Herz- und Atemwegen organen, erlitt nach etwa 60 Minuten Ohnmacht. Die schwere Kettenanlage zog sich um seinen Hals während der Rettungssanitäter versuchte ihn zu stabilisieren.

Obwohl die Frau zunächst wegen Körperverletzung mit Todesfolge gemäß §227 StGB angeklagt war, wurde sie schließlich lediglich für fahrlässige Handlungen verurteilt. Das Gericht betonte ihre Pflicht zur Sicherstellung einer sicheren Umgebung während der Session.

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