Lustschmerz: Was versteht man unter einem Sklavenvertrag

Unter einem Sklavenvertrag versteht man die schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, worin Rechte und Pflichten des Sklaven, aber auch sehr oft des Tops reguliert werden. Das heißt, Sklavenverträge dienen internen Vereinbarungen von Regeln zwischen Meistern und Sklaven.

Da diese Vereinbarungen aber oft individuell zwischen Meister und Sklave getroffen werden, gibt es jedoch eine große Anzahl an Sklavenverträgen, die sehr unterschiedlich ausfallen können.

Und obwohl solche Verträge nach unserem Recht keine offizielle, gesetzliche Gültigkeit besitzen, sind sie für Viele sehr sinnvoll, denn dadurch wird deutlich geregelt, was gespielt werden soll.

Dienlichkeit eines Sklavenvertrags

Sklavenverträge dienen beispielsweise zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen Meister und Sklave. Diese Beziehung kann für den Sklaven eine wirkliche, reale Vollversklavung und sexuelle Dienerschaft bedeuten.

Desweiteren kann der Sklave damit dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung sowie der Kontrolle über alle Lebensbereiche oder absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände geben.

Darüber hinaus wird in einem solchen Vertrag meist auch festgehalten, daß der Sklave für die Dauer des Vertrages jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung verliert, und alleine der Wille des Meisters für den Sklaven von Bedeutung ist.

In einem solchen Vertrag sollte jedoch aber auch geregelt sein, daß der Meister immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden, sowie immer über die Gesundheit des Sklaven wachen oder gegebenfalls sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen wird.

Zudem ist es für beide Partner sinnvoll, sich dahingehend zu einigen, daß der Sklave den Meister bei ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich informiert.

Notwendigkeit eines Sklavenvertrags

Wie man erkennt, ist ein Sklavenvertrag nicht unbedingt nötig, kann jedoch sehr hilfreich zur Förderung anderer Bereiche sein, wie zum Beispiel Safe, Sane oder Consensual SSC, womit man das Grundprinzip des BDSM bezeichnet.

Außerdem entsteht durch ein gemeinsames Erarbeiten von Inhalten, wie eventuell der Festlegung von Grenzen oder gemeinsamen Absprachen sowie der Fixierung eines Safewords und auch dem erotischen Aspekt, meist schon eine Festigung des Vertrauens und des Gefühls.

Bei der Erstellung des Vertrags wird man nämlich über den vollständigen Inhalt reden. Somit kommen also Wünsche sowie Neigungen und auch Grenzen nicht zu kurz. In diesem Fall sollte man allerdings keine vorgegebenen Verträge benutzen, da dieser nützliche Effekt ansonsten wegfällt.

Desweiteren können auf diese Weise die Grundlagen der Partnerschaft für Jeden klar festgehalten werden. Also, keine so schlechte oder gar nutzlose Angelegenheit.

Fazit

Sklavenverträge können also aus verschiedenen Gründen geschlossen werden, haben allerdings keinen rechtlichen Bestand. Ihre Erfüllung kann also nicht gerichtlich eingefordert werden.

Daher ist es auch nicht möglich, eine Willenserklärung zur Zustimmung von Körperverletzung zu geben. Eine solche Niederschrift könnte nur die Freiwilligkeit und das Einvernehmen dokumentieren, falls einer der Partner sich misshandelt fühlen sollte, und dies per Gericht einklagt.

Quelle: Lustschmerz

BPjM -Grundsatzentscheidung zur Schildung von einverständlich vorgenommenen SM-Handlungen

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat kürzlich in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass die Schilderungen von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken nicht unsittlich sind.

Wie der Rechtsanwalt Marko Dörre in seinem Blog „Pornoanwalt.de“ berichtet, war der Anlaßfall zu dieser Entscheidung das Verfahren betreffend der beantragten Indizierung des 2011 erschienenen Buches „Befreie mich, versklave mich“ der Autorin Johanna Grey.

Als Begründung für die beantragte Indizierung wurde die „Kombination von Sex und Gewalt als eine besonders lustvolle Variante sexueller Handlungen“ angeführt. Aus diesem Grunde sei der der Inhalt des Romans geeignet, „eine sexualethisch desorientierende Wirkung auf Kinder und Jugendliche auszuüben“.

Dieser Antrag auf Indizierung wurde durch die BPjM (PR 1079/14 – Entscheidung 6060) am 7. Mai 2015 abgelehnt:

(..) „Das Buch weist eine große Anzahl an Szenen auf, darunter die im Schreiben des Antragstellers benannten, in denen sexuelle Handlungen unter Verwendung derber Ausdrücke detailliert und ausführlich geschildert werden. Das Buch hat es als Erotikroman auch darauf abgesehen, seine Leserschaft sexuell zu stimulieren. Zwischenmenschliche Bezüge werden vorliegend jedoch nicht ausgeklammert, sondern die zwei Protagonisten reflektieren wiederholt ihre Beziehung und diskutieren über ihre Gefühle. Diese Bestandteile des Buches stuft das Gremium nicht als nur aufgesetzt ein, sondern als neben den expliziten Sexszenen gleichwertige Bestandteile des Romans (..)

(..) Das Buch weist keine als sexualethisch desorientierend einzustufenden Botschaften auf. (..)

(..)Der Roman „Befreie mich, versklave mich? schildert aber aufgrund der Einbettung in eine BDSM-Beziehung keine Täter- Opfer-Geschichte,sondern es werdeneinvernehmliche SM Handlungen zwischen erwachsenen Personen geschildert, die innerhalb eines klar geregelten und abgesprochenen Rahmens stattfinden. Derartige Schilderungen sind nicht per se als jugendgefährdend einzustufen. (..)“

Anzumerken sei noch,. dass in diesem Buch zehnmal der Begriff „Safeword“ vorkommt und mehrmals auf die Wichtigkeit der Einvernehmlichkeit hingewiesen wird.

für weitere Infos:
Link zum Volltext auf Pornowalt.de: http://www.pornoanwalt.de/?p=11433
Link zur Entscheidung 6060 der BPjM
http://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2015/06/20150611-bpjm-befreie-mich-versklave-mich-nichtindizierung.pdf

Quelle: SWL

Lustschmerz: Was versteht man unter Mysophilie

Unter Mysophilie versteht man einen Geruchsfetisch, der aus den Bedeutungen „Riechen“ und „Freund“ besteht.

Die Mysophilie ist eine sexuelle Devianz, bei der die sexuelle Erregung durch, allgemein als unerfreulich angesehene, Geruchsempfindung hervorgerufen wird. Das bedeutet, dass gerade Gerüche, die anderen Menschen regelrecht zuwider sind, für einen mysophil veranlagten Menschen das Größte ist. Um also entweder in den Zustand sexueller Erregung oder auch zum Orgasmus zu gelangen, ist ein Mysophiler stets auf der Suche nach solchen Gerüchen.

Praktiken und Utensilien eines Mysophilen

Zu den am häufigst verbreitetsten Praktiken und den beliebtesten Utensilien gehört dazu das Riechen an Füßen, getragenen Socken und Schuhen sowie benutzter und verschmutzter Unterwäsche. Der Reiz besteht hier durch den besonders miefigen oder sexuell geprägten Duft. Das Riechen an getragenen Unterhosen ist dabei eine klassische Form.

Aber auch die Beschmutzung und sogar das Tragen schmutziger ungewaschener Kleidung zählt zur Mysophilie. Starker Köpergeruch und selbst Erbrochenes können ebenfalls zum „Objekt der Begierde“ werden.

Daneben gibt es noch weitere zahlreiche Formen der Mysophilie, wie zum Beispiel, nur durch den Sexualakt auf einer Toilette zur sexuellen Lust und Befriedigung zu kommen. Auch unter Latexfetischisten gibt es Mysophile. Sie lieben den Geruch des Latex oder Gummimaterials.

Definition der Mysophilie

Nach der medizinisch-psychologischen Definition kann die Mysophilie, als Störung der Sexualpräferenz, dem sexuellen Fetischismus eingruppiert werden. Im Rahmen der sexualmedizinischen Diagnostik oder der Psychoanalyse werden solche Störungen aber erst dann als behandlungsbedürftig verstanden, wenn hierdurch die sexuelle Befriedigung ohne die Verwendung des Fetisch erschwert ist, als unmöglich erscheint oder gar als vollständiger Ersatz für die partnerschaftliche Sexualität dient und deshalb bei dem Betroffenen ein entsprechender Leidensdruck entsteht.

Anders sieht die Sachlage allerdings dann aus, wenn sich Mysophile auch in eine rechtlich schwierige Lage bringen, beispielsweise weil sie Wäsche stehlen oder Sex unter Zwang einfordern. Je nach Vorgehensweise kann es dann durchaus auch zu rechtlichen Folgen kommen.

Die Abgrenzung zu quasi-fetischistischen Verhaltensweisen ist ebenfalls schwierig. Denn das Riechen an der Unterwäsche des Partners, um sich diesen beispielsweise bei der Masturbation besser vorstellen zu können, wird nicht zwangsläufig der Mysophilie zugeordnet. Allerdings kann dies aber Ausdruck der latenten Neigung zum Geruchsfetischismus sein.

Mysophilie als Form des Masochismus

Mysophilie gilt unter Anderem auch als eine spezielle Form des Masochismus, denn in ausgeprägterer Form ist die Mysophilie oftmals mit Ekel verbunden. Hier wird dann nur durch das Ausführen oder das Erdulden einer ekelhaften Handlung Befriedigung erreicht. Das gesamte sexuelle Tun des Betroffenen wird zunehmend beherrscht von dem Wunsch, Erniedrigung durch Schmutziges oder Anstößiges zu erlangen.

Der Ekel wirkt praktisch stimulierend und wird in Lust umgewandelt. So kann der Mysophile beispielsweise den Geschlechtsverkehr mit einer Frau nur auf einer öffentlichen Toilette vollziehen, oder er onaniert lustvoll beim Anblick von Fäkalien. Viele Mysophile verlangen auch, dass sich die Partnerin keinesfalls vor dem Verkehr waschen oder parfümieren darf.

Eine besondere Vorliebe solch extremer Mysophiler gilt auch obdachlosen Frauen. Diese holen sie sich dann von der Straße, um mit ihnen zu schlafen und dadurch ihren Trieb zu befriedigen.

Kulturelles Auftreten

In der Historie gestand selbst Johann Wolfgang von Goethe schon, seiner Geliebten eines ihrer Mieder entwendet zu haben, um nach Lust und Laune daran riechen zu können. Auch Napoléon Bonaparte fand es mehr als erregend, wenn sich Joséphine im Geschlechtsbereich nicht mehr wusch und ihn so empfing. So soll er Joséphine während seiner Ägyptischen Expedition auch geschrieben haben, dass sie sich nicht mehr waschen soll, da er bald zurück kommt.

In der modernen Form bieten Sexshop´s inzwischen zum Teil schon getragene Unterwäsche an. Darüber hinaus werden auch im Internet, durch einzelne Anbieter und spezialisierte Online-Versandhandlungen, benutzte Unterwäsche, getragene Strümpfe sowie Nylons, Socken und Schuhe verkauft. Solche spezialisierten Online-Portale, auf dem Frauen eigene benutzte Unterwäsche und andere Geruchsfetisch-Artikel anbieten können, gibt es bereits seit 2005. Besonders Mysophile, die entweder keinen Partner haben, oder der Partner sich von dieser sexuellen Vorliebe angewidert zeigt, nutzen diese Variante. Seinen Ursprung fand dieser Trend in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Bereits 1993 wurde in Japan auch schon der Versuch unternommen, Verkaufsautomaten für getragene Unterwäsche aufzustellen. Die Betreiber wurden jedoch wegen gesetzlicher Verstöße verhaftet und die Automaten wieder abgebaut.

Obwohl es seither immer wieder Berichte über angebliche Sichtungen solcher Automaten in Japan gibt, dürften diese sogenannten „Mädchenschlüpfer-Automaten“ mittlerweile dennoch als Urban-Legende eingestuft werden.

Schlusswort

An getragener Unterwäsche kann sich so Mancher also noch eine goldene Nase verdienen.

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Doppelleben aufgedeckt: Niederländische Notenbank entlässt Mitarbeiterin

Ein ungewöhnlicher Fall von „Nebentätigkeit“ sorgt für Aufsehen im niederländischen Finanzsektor. Die niederländische Zentralbank (De Nederlandsche Bank – DNB) hat sich von einer langjährigen Mitarbeiterin getrennt, nachdem deren geheimes Privatleben als professionelle Domina bekannt wurde.


Die Fakten zum Fall

  • Die Position: Die Frau war acht Jahre lang bei der DNB tätig, zuletzt in einer verantwortungsvollen Rolle innerhalb der Direktion Aufsicht, die Finanzinstitute kontrolliert.
  • Das Doppelleben: Unter dem Pseudonym „Conchita“ war sie als Sadomaso-Prostituierte tätig. In einschlägigen Kreisen warb sie mit Slogans wie „je perverser, desto besser“ und verlangte Stundenlöhne von rund 450 Euro.
  • Die Entdeckung: Ihr Nebenerwerb flog auf, als Details über ihre Aktivitäten und Auftritte in der Szene bekannt wurden.

Warum die Kündigung?

Obwohl Prostitution in den Niederlanden ein legaler Beruf ist, war nicht die Art der Tätigkeit allein der Kündigungsgrund, sondern vielmehr der Verstoß gegen interne Richtlinien:

  1. Mangelnde Integrität: Die Bank sieht durch die Tätigkeit die Integrität der Institution gefährdet.
  2. Meldepflicht verletzt: Die Mitarbeiterin hatte ihre Nebentätigkeit nicht angemeldet, was bei einer Behörde dieser Tragweite verpflichtend ist.
  3. Reputationsrisiko: Die DNB argumentierte, dass eine solche Tätigkeit das Vertrauen in die Finanzaufsicht untergraben könne.

„Es ging um eine Integritätsfrage“, so die knappe Begründung der Bank zur Entlassung.


Dieser Fall zeigt deutlich, dass auch in liberalen Arbeitsmärkten die Grenze zwischen privater Freiheit und beruflicher Loyalität (insbesondere bei staatlichen Aufsichtsbehörden) streng gezogen wird.

Quelle: Focus

S&M und Kokain: Ein beispielloser Justizskandal erschüttert München

In der Münchner Justiz ist ein Skandal ans Licht gekommen, der wie das Drehbuch eines schlechten Krimis klingt. Im Zentrum stehen ein renommierter Gerichtspsychiater (62) und eine gestandene Staatsanwältin (46).

Was ist passiert?

Hinter verschlossenen Türen entwickelten die beiden eine Beziehung, die weit über das Berufliche hinausging. Laut Anklage und Urteil des Münchner Amtsgerichts versorgte der Psychiater die Juristin über Monate hinweg mit Kokain. Die „Bezahlung“ für die Drogenlieferungen war ebenso pikant wie illegal: Das Duo verabredete sich regelmäßig zu sadomasochistischen Sexpraktiken.

Die Details des Urteils

Der Fall endete für den Mediziner nun mit einer Verurteilung, nachdem er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte:

  • Urteil: Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
  • Geldauflage: Er muss zudem 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
  • Der Deal: Durch sein Geständnis ersparte der Angeklagte dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme und sicherte sich eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Die Konsequenzen

Die Auswirkungen auf die Karriere der Beteiligten sind fatal. Beide wurden umgehend von ihren Aufgaben suspendiert. Der Vorfall beschädigt nicht nur das Ansehen der Münchner Justiz massiv, sondern wirft auch Fragen zur internen Kontrolle auf, da die Staatsanwältin zum Zeitpunkt der Taten aktiv an Strafprozessen beteiligt war.


Hinweis: Das Verfahren gegen die beteiligte Staatsanwältin wurde separat geführt, wobei sie zum Zeitpunkt des Berichts ebenfalls mit strafrechtlichen und disziplinarischen Konsequenzen konfrontiert war.

Quelle: Focus

Update zur Wortmarkenanmeldung „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ gestellt

Eine Markenanmeldung „BDSM“ mit dem Aktenzeichen 3020140195127 > (identischer Anmelder) vom 10.4.2014 befindet sich jedoch noch im Status > „Anmeldung eingegangen“

Mittlerweile wurde auch dieser Antrag zurückgenommen und befindet sich im Status /Aktenzustand „Eintragung nicht möglich“.

Dieser Antrag wurde für das Waren-/ Dienstleistungsverzeichnis „Veröffentlichung von Druckerzeugnissen“, der Eintrag vom 9.4.14 für „Organisation von Freizeitveranstaltungen“, gestellt.

für weitere Infos:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140192691/DE
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140195127/DE

Quelle: SWL

BVSM erhebt Einspruch gegen die Wortmarkenanmeldungen „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“

Am 21. Mai 2014 hat die BVSM e.V.beim Deutschen Patentamt Einspruch gegen die Wortmarken-Anmeldungen „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ eingelegt.

Am April d.J. wurden diesbezügliche Anträge zur Wortmarken-Anmeldung gestellt (siehe SWL-Meldung vom 7.5.2014).

Zitat aus dem Einspruch-Schreiben:

(…) Die BVSM e.V. beantragt hiermit, eine Eintragung als Marken zurückzuweisen, da eine Eintragungsfähigkeit aufgrund eines allgemeinen Schutzhindernisses (mangelnde Unterscheidungsfähigkeit sowie Freihaltungsbedürfnis gem. & 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG) nicht gegeben sein dürfte.

Bei den angemeldeten Wortmarken handelt es sich um Begriffe, die seit Jahrzehnten in der sadomasochistischen Subkultur etabliert sind und feste Bedeutung haben.

Das Schutzhindernis besteht somit im Interesse unserer Subkultur diese weiterhin nutzen zu dürfen (..)“

Des-weiteren beinhaltet dieses Schreiben Erklärungen zu den betreffenden Begriffen sowie ein Hinweis auf den Eintragungsversuch für die Wortmarke „BDSM“.

Denn Volltext dieses Schreibens findet man alls PDF unter
http://bvsm.de/wp-content/uploads/EinspruchGegenMarkenanmeldungen.pdf
bzw. als Tiny-Url http://tinyurl.com/qhxevzo.

Quelle: SWL

Anträge zur Wortmarkenanmeldung „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ gestellt

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wurden im April d.J. Anträge zur Markenanmeldung der Wörter „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ (s.u.) gestellt.

Eine Zulassung als Wortmarke obiger Begriffe würde für die sadomasochistische Subkultur verheerende Folgen haben und vermutlich für „Abmahner“ eine neue Einnahmensquelle erschließen, denn der Gebrauch dieser Begriffe sind in Veranstaltungsnamen, Profiltexten, Websiten, Printmedien, Forumsdiskussionen u.ä. üblich.

Laut der Registerauskunft besteht für diese Anträge der Status (Aktenzustand) „Anmeldung eingegangen“. Dies bedeutet, dass betreffend des Antrages beim DPMA noch keine Entscheidung getroffen worden ist, d.h. dass eine Ablehnung der betreffenden Wortmarken im Bereich des Möglichen liegt.

Gegen eine etwaige Eintragung kann binnen 3 Monaten ein Widerspruch eingelegt werden bzw. ein Antrag „Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse“ kann gemäß § 50 (s.u.) Markengesetz bis zu 10 Jahren im Nachhinein gestellt werden.

Es wäre sicherlich von Vorteil wenn z.B. die BVSM e.V., andere BDSM-Organisationen oder Personen aus der BDSM-Szene, welche fundierte juristische Kenntnisse besitzen, sich dieser Sache annehmen würden.
Die BVSM hat dies jedenfalls in der Vergangenheit mit der Begründung

„dass der Begriff aufgrund eines allgemeinen Schutzhindernisses (mangelnde Unterscheidungsfähigkeit sowie Freihaltungsbedürfnis gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig sei“ erreicht. Weitere Infos kann man den SWL-Meldungen vom 18.11.2003 und 13.10.2005 (s.u.) entnehmen.

„bdsm“ wurde jedoch im Jahre 2005 als Marke für den Warenbereich „Glasfasern für Isolierzwecke“ und NICHT automatisch auch für andere Bereiche in der Klasse 17, wie Gummiprodukte etc. (siehe u.a. SWL-Meldung vom 17.11.2005) eingetragen.

Links zur weiteren Info:

Wortmarke „BDSM“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140195127/DE

Wortmarke „CFNM“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140192705/DE

Wortmarke „CMNF“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140193582/DE

Wortmarke „Public Disgrace“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140192667/DE

Wikipedia-Eintrag zum Begriff „Wortmarke“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wortmarke

Wortlaut des § 50 Markenschutzgesetzes bei „dejure.org“:
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/50.html%3E%20http://dejure.org/gesetze/Ma rkenG

SWL-Meldung vom 18.11.2003
http://www.schlagzeilen.com/de/news/1120.htm

SWL-Meldung vom 13.10.2005
http://www.schlagzeilen.com/de/news/1612.htm

SWL-Meldung vom 17.11.2005
http://www.schlagzeilen.com/de/news/1651.htm

Quelle: SWL

 

Lustschmerz: Welche SM-Neigungen gibt es?

Es gibt vier Hauptneigungen des SM, welche aus Devotion, Dominanz, Sadismus und Masochismus bestehen.

Bedeutung und Ursprung der Devotion

Das Wort „devot“ stammt dabei vom lateinischen „Devotus“ ab, welches für „sich hingeben“ steht.

Als devotes Verhalten oder auch Subdominanz bezeichnet man daher also meist übermäßig empfundenes unterwürfiges und ergebenes Verhalten eines Individuums gegenüber einem Anderen.

Seinen Ursprung findet „devot“ in der römischen Geschichte. Hier gab sich Decius Mus in einer Schlacht, die den Römern verloren zu gehen drohte, selbst hin, um die sichere Niederlage abzuwenden. Demnach stürzte sich Decius in die Reihen der Feinde, fiel und führte auf diese Weise den Sieg herbei.

Im 15. Jahrhundert benutzte die katholische Kirche den Ausdruck „devote Christen“ für andächtige, fromme Christen, die gelobten, ihr Leben dem Glauben zu widmen. Diese Christen sollten dem zunehmenden Machtverlust der Kirche entgegenwirken.

Im SM-Bereich ist „devot“ sexuell bezogen. Hier bezeichnet man Personen als devot, die sich zur eigenen Luststeigerung Anderen unterwerfen und sich freiwillig durch die Anwendung psychischer oder physischer Methoden dominieren lassen. Im Vorfeld werden dabei jedoch häufig Regeln festgelegt, in deren Grenzen der devote Part die Abgabe seiner Kontrolle als erotische Stimulanz empfindet.

Bedeutung und Hirarchie der Dominanz

Unter Dominanz versteht man, dass Individuen gegenüber Anderen einen „höheren“ Status haben, worauf Letztere unterwürfig reagieren.

Dominanz-Hierarchien findet man bei vielen Menschen. Dabei schränkt ein Individuum die Rechte und Freiheiten des Anderen ein und gesteht sich selbst Rechte und Freiheiten zu, welche vom Anderen akzeptiert werden. Dominanz ist immer beziehungsspezifisch sowie zeit- und situationsabhängig.

In der Psychologie spricht man von Dominanzverhalten, wenn Jemand das Verhalten eines oder mehrerer Anderer beherrschen beziehungsweise kontrollieren möchte.

Im Bereich des SM bedeutet Dominanz, dass Jemand durch die Anwendung bestimmter physischer oder psychischer Methoden die Kontrolle über andere Menschen oder eine Situation erlangt, soweit der Andere die Kontrolle freiwillig abgibt.

Bedeutung und Herkunft des Sadismus

Sadismus beschreibt im medizinischen Sinne eine psychische Störung. Im Sinne des SM versteht man darunter einvernehmlich gelebte Sexualpraktiken.

Die Herkunft des Begriffs „Sadismus“ stammt vom deutschen Psychiater und Gerichtsmediziner Richard von Krafft-Ebing, der ihn erstmals wissenschaftlich verwendete. Benannt ist der „Sadismus“ jedoch nach Donatien Alphonse Francois Marquis de Sade, in dessen Romane pornografische Inhalte mit Gewaltphantasien vermischt sind.

Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man den Begriff „Sadist“ heutzutage also für Personen, welche sich am Leid Anderer erfreuen.

Im medizinischen Sinne bezeichnet man Sadismus als Tatsache, dass Menschen Lust oder Befriedigung dadurch erleben, Andere zu unterdrücken, zu demütigen oder ihnen Schmerzen zuzufügen. In der Medizin werden sadistische Praktiken inzwischen jedoch nicht mehr generell als Störung der Sexualpräferenz angesehen. Die Diagnose „Sadismus“ darf also hinsichtlich der sexuell motivierten Ausprägung nur noch dann gestellt werden, wenn der Betroffene, anders als durch die Ausübung sadistischer Praktiken, keine sexuelle Befriedigung mehr erlangt, oder seine eigene sadistisch geprägte Sexualpräferenz selbst ablehnt, sich in seinen Lebensumständen eingeschränkt fühlt oder anderweitig darunter leidet. Einvernehmlich gelebte oder auch heimliche sexuelle Vorlieben für sadistische Praktiken im Sinne des SM erfüllen die Kriterien für die Diagnosestellung des Sadismus im heutigen medizinischen Sinne in der Regel aber nicht mehr und werden als eine soziologisch andersartige, aber nicht seltene Ausprägung der individuellen Sexualität angesehen. Im medizinischen Sinne unterscheidet man deshalb im Wesentlichen zwischen zwei Ausprägungen des Sadismus, nämlich des nicht vorwiegend sexuell motivierten und dem sexuell motivierten Sadismus.

In seinem Werk „Die Furcht vor der Freiheit“ analysierte Erich Fromm die Form des nicht motivierten Sadismus und porträtierte sie dort als klinischen Fall des anal-hortenden Sadismus. In „Die Kunst des Liebens“ beschreibt er den Sadismus als das Verlangen, uns selbst und unsere Mitmenschen zu kennen. Dieses kann auf der einen Seite durch Liebe, auf der anderen Seite jedoch durch Grausamkeit und Zerstörungslust geschehen.

Beim sexuell motivierten Sadismus geht es um das Ausüben von Macht oder Gewalt über Andere, welches für die Betroffenen eine Quelle sexueller Erregung ist. Dabei stellen sadistische Handlungen oft das Vorspiel für den Geschlechtsverkehr dar, oder der Geschlechtsverkehr selbst wird in einer Weise praktiziert, die den Partner herabwürdigt, demütigt oder ihm Schmerzen bereitet. Eine Sonderform des sexuell motivierten Sadismus ist der kompensatorische Sadismus, bei dem die sadistische Handlung die sexuelle Befriedigung vollständig ersetzt. Sexuell motivierter Sadismus und kompensatorischer Sadismus können deshalb zu schweren (Sexual)-Straftaten führen, in besonders schweren Fällen sogar bis hin zu Tötungshandlungen. Diese treten dann im Rahmen der sehr seltenen schweren progredienten Paraphilien auf, bei denen sadistische Phantasien und Wünsche das Verhalten bestimmen. Hierbei können sich Extremfälle über Jahrzehnte entwickeln und sogar zum Serienmord führen. Die Behandlung des Sadismus ist daher oftmals langwierig und schwierig.

Bedeutung, Herkunft, Ursache und Auswirkungen des Masochismus

Der Masochismus beschreibt im medizinischen Sinne ebenfalls eine psychische Störung, worunter man im Sinne des SM einvernehmlich gelebte Sexualpraktiken versteht.

Unter dieser Tatsache versteht man, dass ein Mensch, oftmals sexuelle Lust oder Befriedigung dadurch erlebt, dass ihm Schmerzen zugefügt werden oder er gedemütigt wird.

Auch hier stammt die Herkunft des Begriffs „Masochismus“ von dem deutschen Psychiater und Rechtsmediziner Dr. Richard von Krafft-Ebing, der ihn im Jahr 1886 erstmalig wissenschaftlich verwendete. Dabei bezog er sich auf den Schriftsteller Leopold von Sacher-Masoch, der in mehreren Werken das Schmerz,-und Unterwerfungsverhalten in Beziehungen zu Frauen schildert.

Ebenfalls gilt für Masochismus, dass die Diagnose „Masochismus“ hinsichtlich der sexuell motivierten Ausprägung dieser Störung nur noch gestellt werden darf, wenn der Betroffene anders als durch die Ausübung masochistischer Praktiken keine sexuelle Befriedigung mehr erlangen kann, oder seine eigene masochistisch geprägte Sexualpräferenz selbst ablehnt und sich in seinen Lebensumständen eingeschränkt fühlt oder anderweitig darunter leidet. Einvernehmlich gelebte oder auch heimliche sexuelle Vorlieben für masochistische Praktiken im Sinne des SM erfüllen in aller Regel die Kriterien für die Diagnosestellung des Masochismus im heutigen medizinischen Sinne nicht und sind eine soziologisch andersartige, aber nicht seltene Ausprägung der individuellen Sexualität.

Für die Ursachen des Masochismus gibt es tiefenpsychologische und lerntheoretische Konzepte. Tiefenpsychologen sehen im Masochismus ein Abwehrverhalten um Ängste und Gewissenskonflikte zu unterdrücken, die beispielsweise im Zusammenhang mit dem Loslösen von der Mutter stehen. Psychologen erklären Masochismus dagegen mittels der Lerrntheorie. Demnach entwickelt sich Masochismus unter Anderem über klassische und operante Konditionierung, wie zum Beispiel bei Masturbationsphantasien.

Bei der masochistischen Ausprägung können die Praktiken aber auch zu Verletzungen verschiedenster Art führen, wie möglicherweise Quetschungen und Schnittwunden, Prellungen und Knochenbrüche, Überdehnungen der Extremitäten sowie Zerrungen oder Gehirnerschütterungen. Im Extremfall können masochistische Verhaltensweisen sogar tödlich enden.

Auch beim Masochismus unterscheidet man wieder zwischen nicht vorwiegend sexuell motiviertem und sexuell motiviertem Masochismus.

Beim vorwiegend sexuell motivierten Masochismus empfindet der Masochist Sehnsucht nach Unterordnung und Demütigung, teilweise sogar nach persönlichen Misserfolgen. Hierbei beziehen die Betroffenen Lustgefühle aus entsprechenden Situationen und führen solche Situationen teils absichtlich herbei. Als besondere Form des nicht vorwiegend sexuell motivierten Masochismus können auch kompensatorische Handlungen zur Selbstverletzung angesehen werden. Nicht selten bringt man solche Selbstverstümmelungen auch mit hohem psychischen Druck in Zusammenhang. Oft liegen die Ursachen jedoch tiefer und sind in der Persönlichkeit des Betroffenen verankert.

Beim sexuell motivierten Masochismus empfinden die Betroffenen sexuelle Befriedigung in Situationen der Demütigung beziehungsweise Unterdrückung oder durch das Erleben von Schmerzen. Dabei kann der Sexualpartner auch durch ein anonymes, unpersönliches oder fiktives Gegenüber ersetzt sein. Selbstverletzungen kommen auch hier vor, in der Regel jedoch nicht als kompensatorische, sondern als Teil der sexuellen Handlung. Abzugrenzen ist hiervon allerdings der kompensatorische Masochismus, bei dem die masochistischen Handlungen nicht als Einleitung oder Mittel zur Durchführung sexueller Handlungen einschließlich des Geschlechtsverkehrs vorgenommen werden, sondern diese gänzlich ersetzen. Daher ist die Behandlung des Masochismus ebenfalls oftmals langwierig und schwierig.

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Zahlungsprobleme bei x-access und der Sklavenzentrale

Wie die Firma x-access GmbH am 12.04.2013 mitteilte besteht ab sofort keine Möglichkeit mehr Zahlungen über Kreditkarte abzuwickeln. Die Firma drückt ihr bedauern aus und erklärt:

Dem verantwortlichen Geschäftspartner ist nach nunmehr 10 Jahren Zusammenarbeit mit uns aufgefallen, um welche Inhalte bzw. welches Geschäftsmodell es geht und hat den Geschäftskontakt fristlos gekündigt.

Betroffen sind neben dem eigentlichen Altersverifikationssstem x-access vor allem Premium Mitglieder der BDSM Community Sklavenzentrale.

x-access bemüht sich nach eigenen Angaben schnellstmöglich eine Alternative zu finden und bittet in der Zwischenzeit seine Kunden auf Lastschrift umzustellen. Webmaster die x-access als Altersverifikationssystem verwendet müssen sich auf Umsatzeinbußen und verspätete Auszahlungen der Provision aus den letzten 30 Tagen einstellen.

Nach unseren Recherchen sind Abrechnungen im Erotik- und BDSM-Umfeld via Kreditkarte prinzipiell möglich aber an zum Teile an hohe Auflagen gebunden. So kann die Darstellung von Blut, Zwang auch auch bloße Diskussionen über „Rape Play“ o.ä. zu Problemen mit den beteiligten Banken und Kreditkartengesellschaften führen. Was in dem konkreten Fall Ausschlag gebend war konnten wir bisher nicht in Erfahrung bringen.

 

 

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