Sex mit tödlichem Ausgang – 10 Monate Haft

Nach dem Tod einer 28-jährigen Frau aus dem Landkreis Bad Kissingen in Unterfranken im Oktober 2012 verurteilte nun ein Gericht im schwedischen Umeå ihren Partner zu 10 Monaten Haft wegen Körperverletzung.

Beim gemeinsamen Sex unter Drogeneinfluss kam es vermutlich zu Atemnot bei der geknebelten Frau. Ihr heute 31-jähriger Partner alarmierte die Ambulanz und die Frau wurde daraufhin in eine Klinik eingeliefert. Dort verstarb sie 4 Tage später. Bei der Obduktion wurden außerdem Hinweise auf zahlreiche Schläge gefunden.

Weitere Information in der Online Ausgabe der SZ.

Quelle: Internet

Hinterhältiger Angriff mit üppiger Oberweite

Ein Liebesspiel an einem Maimorgen endete mit einem „Kampf um Leben und Tod“. Ein Jurist aus Unna wirft seiner Ex-Freundin gefährliche Körperverletzung vor. Sie soll versucht haben ihm mit ihrer Oberweite zu ersticken und anschließend gewürgt haben. Er habe sich „mit Händen und Füßen“ gewehrt und es letzendliche geschafft sich auf Flur zu flüchten wo eine Nachbarin die Polizei alarmierte.

Das Gericht spricht von einer „Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährtlichen Werkzeuges“ und von „einer das Leben gefährdenden Behandlung“. Als Grund der Attacke vermutet das Opfer „Minderwertigkeitskomplexe“ und sie habe es ihm „so angenehm wie möglich machen wollen“ anstatt ein Messer zu verwenden.

Der Prozess beginnt im Dezemeber am Amtsgericht Unna.

Weitere Informationen findet man unter Anderem hier.

Quelle: Internet

Kein Unterhalt bei offensichtlichem SM-Partner

Mit Beschluss vom 06.02.2012 hat das OLG Köln entschieden das einer Frau keine Verfahrenskostenhilfe in einem Unterhaltsstreit zusteht.

Was war passiert? Die Frau wurde nach unseren Recherchen 2010 von ihrem damaligen Ehemann geschieden und im Zuge der Scheidung wurde durch summarischen Prüfung kein Unterhaltsanspruch der Frau gegenüber ihrem Ex-Ehemann festgestellt. Danach hatte die  Frau von Mai bis mindestens Juli 2011 eine ca. dreimonatigen Partnerschaft mit einem „offensichtlich sadistisch veranlagten Partner“, der ihr gegenüber auch in verschiedener Form gewalttätig geworden sein soll. Im Zuge dieser Beziehung traten psychische Probleme auf die nach Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe im Oktober 2011 zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit führten.

Auf Grund der Arbeitsunfähigkeit und der damit einhergehenden schlechteren wirtschaftlichen Situation versuchte die Frau zunächst vor dem Familiengericht einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihre Ex-Ehemann durchzusetzen. Dem erteilte das Familiengericht eine Abfuhr mit der Begründung die Frau habe den Zustand selbst herbeigeführt und somit entfällt der Unterhaltsanspruch. Gleichzeitig scheint das Familiengericht die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt zu haben wogegen die Frau beim OLG Beschwerde eingelegt hatte, mit der sie aber auch gescheitert ist. Das OLG bestätige die Auffassung des Familiengerichtes das die Frau ihre Situation leichtfertig und damit Mutwillig herbeigeführt hat.

Das Führen einer destruktiven SM-Beziehung kann also nachhaltige negative Folgen haben die sich sogar auf einen potentiellen Unterhaltsanspruch auswirken können. Umso mehr wird deutlich wie wichtig psychische Stabilität vor allem in SM-Beziehungen wichtig ist.

Der Volltext des Beschlusses ist hier zu finden.

Quelle: OLG Köln/SWL

Schlagzeilen-Kolumne: Zwischen Seriosität und Spaß

Irgendwie ist mir über die Jahre immer mal wieder abhanden gekommen, dass die Schlagzeilen und unsere Webseite ein Angebot sind, dass den Staatsanwalt, die Bundesprüfstelle oder auch nur einen Verweis anderer um den Jugendschutz besorgter Organe hervorrufen kann.
In den Anfangs-Jahren, als SM noch viel heimlicher war, der Ruch des Perversen in der Luft hing, sagten wir gerne, dass man bei der Produktion eines SM-Magazins immer irgendwie mit einem Bein im Knast steht: Verbreitung von Gewaltpornografie, Jugendgefährdung und so weiter.

Nun haben wir wohlmeinende Offizielle gehabt, die uns nie wirklich schmerzhafte Knüppel zwischen die Bein geschmissen haben, aber alle paar Jahre passiert …

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Schlagzeilen-Kolumne: Unüberlegt?

Vor einiger Zeit traf ich einen französischen Produzenten von SM-Toys, dessen Firmen-Initialen SM waren und der sich daher seinen Firmenkürzel ?SM? schützen ließ. Und vor nicht so langer Zeit versuchte mal jemand den Begriff BDSM für sich beim deutschen Patentamt schützen zu lassen. Hat aber glücklicherweise nicht geklappt.
Und grad vor ein paar Tagen ging durch die Presse, dass sich ein rechtes Kleidungs-Label den Begriff Hardcore habe schützen lassen. So als wäre der Begriff nicht ohnehin mit einer Musikrichtung und mit jeder Menge Porno besetzt. Bisher hat da wohl niemand Einspruch erhoben.
Parallel dazu gibt es seit geraumer Zeit eine immer mal …

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15 Monate Haft für Boy George

Boy George soll in seiner Londoner Wohnung einen 18 Jahre jüngeren Callboy aus Norwegen mit Handschellen an eine Wand gekettet und ihn mit einer Metallkette geschlagen haben. Dem Callboy gelang die Flucht anscheinend durch das herausreisen der Kette aus der Wand.

Vor diesem Vorfall im April 2007 kam es offensichtlich bereits 2006 zu einem Treffen zwischen den beiden. Dabei soll der Callboy Boy Georges Aufforderung zum Sex zurückgewiesen und den Computer von Boy George manipuliert haben. Trotzdem kam es zu einem erneutet Treffen.

Der Musiker gestand den Callboy angekettet zu haben, bestreitet aber in geschlagen zu haben und gibt an das die Blutergüssen am Körper des Norwegers auf dessen HIV-Infektion zurückzuführen seien. Ein Gericht in London verurteilte Boy George zu 15 Monate Gefängnis und zur Übernahme der Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Pfund (5600 Euro).

Boy George wurde als Frontmann und Sänger der Gruppe Culture Club in den 80er Jahren mit Hits wie „Do you really want to hurt me?“ bekannt.

Quelle: Internet

Schlagzeilen-Kolumne: Zensur und Datenspeicherung

Vor kurzem erreichte mich die Mail eines französischen Fotografen, dessen Arbeiten wir auch schon bei uns veröffentlicht hatten. Er hatte als Grußkarte eines seiner Bilder genommen. Auf der Grußkarte war eine Frau mit nackten Brüsten abgebildet. An einer Brustwarze klemmte eine Wäscheklammer (laut einer anderen Quelle war es eine Sicherheitsnadel). Die Postkarte war an die Organisatoren einer Mail-Art-Ausstellung geschickt worden als Teilnahmebestätigung des Fotografen.
Doch die Post kam nicht an, stattdessen rief dieses Nippelbild die französische Staatsanwaltschaft auf den Plan. Die stellvertretende Staatsanwältin verhörte den Fotografen und informierte ihn, dass er bis zu 3 Jahren Gefängnis und 175.000 Euro Strafe riskieren würde, …

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Sich wegen SM-Neigung real inhaftieren lassen?

Deutschlandweit wurde heute in mehreren Tageszeitungen (Bsp: Ruhrnachrichten
http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/nrw/art1544,235403 ) über den Auftakt des Prozesses um die Aachener „Disco-Morde“ berichtet. Der 51-jährige Angeklagte wiederrief sein Geständnis über fünf Morde und begründete seine (angebliche) Falschaussage, es erregend gefunden zu haben, sich wegen Mordes inhaftieren zu lassen. Auf Anraten seines Anwaltes gab er nun an, seinen Bedürfnissen sei nun genüge getan.

Quelle: SWL

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