BDSM-Szene trauert: Domina nach Tod von Martin (45) bedingt verurteilt
Ein Berufungsverfahren im Fall eines Todes bei einer BDSM-Sitzung ist zu Ende gegangen. Eine als Domina tätige 29-Jährige wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung mit tödlichem Ausgang schuldig befunden und erhielt eine bedingte Strafe von drei Jahren zur Probezeit.
Der Mann, der sich Martin nannte und die Domina für eine Atemkontrolle engagiert hatte, bereitete selbst ein Seilarrangement vor. Er wollte bewusstlos werden und sich in diese Schlinge legen; währenddessen sollte sie ihm mit einem Schuhband das Atmen erschweren. Der Tod von Martin wurde durch dieses Vorgehen verursacht.
Das Gericht zeigte Milde aufgrund der Geständniserklärung, bisherigen Unbescholtenheit sowie dem Eindruck, den die Angeklagte hinterlassen hat; zudem offenbarte sie nach dem Vorfall Reue. Die Staatsanwältin gab zunächst keine Erklärung ab und erhob keinen Einspruch gegen das Urteil.
Um sich rechtlich abzusichern, hatte Martin eine Vereinbarung unterzeichnet, in der er die volle Verantwortung für Risiken und gesundheitliche Schäden übernahm – inklusive des Hinweises auf ein potenzielles Todesrisiko. Er installierte im Hotelzimmer zudem an einer Garderobenstange ein Kletterseil mit vorbereiteter Schlinge.
Die Domina ließ sich von dem Freier, der als erfahrener Praktizierter in Erscheinung trat und ihr gegenüber behauptete bereits ähnliche Vorhaben durchgeführt zu haben, zur Durchführung dieser Praxis überzeugen. Sie hat ihre Tätigkeit inzwischen eingestellt; sie leidet unter Albträumen infolge des Geschehens.
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