S&M und Kokain: Ein beispielloser Justizskandal erschüttert München

In der Münchner Justiz ist ein Skandal ans Licht gekommen, der wie das Drehbuch eines schlechten Krimis klingt. Im Zentrum stehen ein renommierter Gerichtspsychiater (62) und eine gestandene Staatsanwältin (46).

Was ist passiert?

Hinter verschlossenen Türen entwickelten die beiden eine Beziehung, die weit über das Berufliche hinausging. Laut Anklage und Urteil des Münchner Amtsgerichts versorgte der Psychiater die Juristin über Monate hinweg mit Kokain. Die „Bezahlung“ für die Drogenlieferungen war ebenso pikant wie illegal: Das Duo verabredete sich regelmäßig zu sadomasochistischen Sexpraktiken.

Die Details des Urteils

Der Fall endete für den Mediziner nun mit einer Verurteilung, nachdem er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte:

  • Urteil: Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
  • Geldauflage: Er muss zudem 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
  • Der Deal: Durch sein Geständnis ersparte der Angeklagte dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme und sicherte sich eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Die Konsequenzen

Die Auswirkungen auf die Karriere der Beteiligten sind fatal. Beide wurden umgehend von ihren Aufgaben suspendiert. Der Vorfall beschädigt nicht nur das Ansehen der Münchner Justiz massiv, sondern wirft auch Fragen zur internen Kontrolle auf, da die Staatsanwältin zum Zeitpunkt der Taten aktiv an Strafprozessen beteiligt war.


Hinweis: Das Verfahren gegen die beteiligte Staatsanwältin wurde separat geführt, wobei sie zum Zeitpunkt des Berichts ebenfalls mit strafrechtlichen und disziplinarischen Konsequenzen konfrontiert war.

Quelle: Focus

Update zur Wortmarkenanmeldung „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ gestellt

Eine Markenanmeldung „BDSM“ mit dem Aktenzeichen 3020140195127 > (identischer Anmelder) vom 10.4.2014 befindet sich jedoch noch im Status > „Anmeldung eingegangen“

Mittlerweile wurde auch dieser Antrag zurückgenommen und befindet sich im Status /Aktenzustand „Eintragung nicht möglich“.

Dieser Antrag wurde für das Waren-/ Dienstleistungsverzeichnis „Veröffentlichung von Druckerzeugnissen“, der Eintrag vom 9.4.14 für „Organisation von Freizeitveranstaltungen“, gestellt.

für weitere Infos:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140192691/DE
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140195127/DE

Quelle: SWL

BVSM erhebt Einspruch gegen die Wortmarkenanmeldungen „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“

Am 21. Mai 2014 hat die BVSM e.V.beim Deutschen Patentamt Einspruch gegen die Wortmarken-Anmeldungen „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ eingelegt.

Am April d.J. wurden diesbezügliche Anträge zur Wortmarken-Anmeldung gestellt (siehe SWL-Meldung vom 7.5.2014).

Zitat aus dem Einspruch-Schreiben:

(…) Die BVSM e.V. beantragt hiermit, eine Eintragung als Marken zurückzuweisen, da eine Eintragungsfähigkeit aufgrund eines allgemeinen Schutzhindernisses (mangelnde Unterscheidungsfähigkeit sowie Freihaltungsbedürfnis gem. & 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG) nicht gegeben sein dürfte.

Bei den angemeldeten Wortmarken handelt es sich um Begriffe, die seit Jahrzehnten in der sadomasochistischen Subkultur etabliert sind und feste Bedeutung haben.

Das Schutzhindernis besteht somit im Interesse unserer Subkultur diese weiterhin nutzen zu dürfen (..)“

Des-weiteren beinhaltet dieses Schreiben Erklärungen zu den betreffenden Begriffen sowie ein Hinweis auf den Eintragungsversuch für die Wortmarke „BDSM“.

Denn Volltext dieses Schreibens findet man alls PDF unter
http://bvsm.de/wp-content/uploads/EinspruchGegenMarkenanmeldungen.pdf
bzw. als Tiny-Url http://tinyurl.com/qhxevzo.

Quelle: SWL

Anträge zur Wortmarkenanmeldung „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ gestellt

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wurden im April d.J. Anträge zur Markenanmeldung der Wörter „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ (s.u.) gestellt.

Eine Zulassung als Wortmarke obiger Begriffe würde für die sadomasochistische Subkultur verheerende Folgen haben und vermutlich für „Abmahner“ eine neue Einnahmensquelle erschließen, denn der Gebrauch dieser Begriffe sind in Veranstaltungsnamen, Profiltexten, Websiten, Printmedien, Forumsdiskussionen u.ä. üblich.

Laut der Registerauskunft besteht für diese Anträge der Status (Aktenzustand) „Anmeldung eingegangen“. Dies bedeutet, dass betreffend des Antrages beim DPMA noch keine Entscheidung getroffen worden ist, d.h. dass eine Ablehnung der betreffenden Wortmarken im Bereich des Möglichen liegt.

Gegen eine etwaige Eintragung kann binnen 3 Monaten ein Widerspruch eingelegt werden bzw. ein Antrag „Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse“ kann gemäß § 50 (s.u.) Markengesetz bis zu 10 Jahren im Nachhinein gestellt werden.

Es wäre sicherlich von Vorteil wenn z.B. die BVSM e.V., andere BDSM-Organisationen oder Personen aus der BDSM-Szene, welche fundierte juristische Kenntnisse besitzen, sich dieser Sache annehmen würden.
Die BVSM hat dies jedenfalls in der Vergangenheit mit der Begründung

„dass der Begriff aufgrund eines allgemeinen Schutzhindernisses (mangelnde Unterscheidungsfähigkeit sowie Freihaltungsbedürfnis gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig sei“ erreicht. Weitere Infos kann man den SWL-Meldungen vom 18.11.2003 und 13.10.2005 (s.u.) entnehmen.

„bdsm“ wurde jedoch im Jahre 2005 als Marke für den Warenbereich „Glasfasern für Isolierzwecke“ und NICHT automatisch auch für andere Bereiche in der Klasse 17, wie Gummiprodukte etc. (siehe u.a. SWL-Meldung vom 17.11.2005) eingetragen.

Links zur weiteren Info:

Wortmarke „BDSM“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140195127/DE

Wortmarke „CFNM“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140192705/DE

Wortmarke „CMNF“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140193582/DE

Wortmarke „Public Disgrace“
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140192667/DE

Wikipedia-Eintrag zum Begriff „Wortmarke“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wortmarke

Wortlaut des § 50 Markenschutzgesetzes bei „dejure.org“:
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/50.html%3E%20http://dejure.org/gesetze/Ma rkenG

SWL-Meldung vom 18.11.2003
http://www.schlagzeilen.com/de/news/1120.htm

SWL-Meldung vom 13.10.2005
http://www.schlagzeilen.com/de/news/1612.htm

SWL-Meldung vom 17.11.2005
http://www.schlagzeilen.com/de/news/1651.htm

Quelle: SWL

 

Lustschmerz: Welche SM-Neigungen gibt es?

Es gibt vier Hauptneigungen des SM, welche aus Devotion, Dominanz, Sadismus und Masochismus bestehen.

Bedeutung und Ursprung der Devotion

Das Wort „devot“ stammt dabei vom lateinischen „Devotus“ ab, welches für „sich hingeben“ steht.

Als devotes Verhalten oder auch Subdominanz bezeichnet man daher also meist übermäßig empfundenes unterwürfiges und ergebenes Verhalten eines Individuums gegenüber einem Anderen.

Seinen Ursprung findet „devot“ in der römischen Geschichte. Hier gab sich Decius Mus in einer Schlacht, die den Römern verloren zu gehen drohte, selbst hin, um die sichere Niederlage abzuwenden. Demnach stürzte sich Decius in die Reihen der Feinde, fiel und führte auf diese Weise den Sieg herbei.

Im 15. Jahrhundert benutzte die katholische Kirche den Ausdruck „devote Christen“ für andächtige, fromme Christen, die gelobten, ihr Leben dem Glauben zu widmen. Diese Christen sollten dem zunehmenden Machtverlust der Kirche entgegenwirken.

Im SM-Bereich ist „devot“ sexuell bezogen. Hier bezeichnet man Personen als devot, die sich zur eigenen Luststeigerung Anderen unterwerfen und sich freiwillig durch die Anwendung psychischer oder physischer Methoden dominieren lassen. Im Vorfeld werden dabei jedoch häufig Regeln festgelegt, in deren Grenzen der devote Part die Abgabe seiner Kontrolle als erotische Stimulanz empfindet.

Bedeutung und Hirarchie der Dominanz

Unter Dominanz versteht man, dass Individuen gegenüber Anderen einen „höheren“ Status haben, worauf Letztere unterwürfig reagieren.

Dominanz-Hierarchien findet man bei vielen Menschen. Dabei schränkt ein Individuum die Rechte und Freiheiten des Anderen ein und gesteht sich selbst Rechte und Freiheiten zu, welche vom Anderen akzeptiert werden. Dominanz ist immer beziehungsspezifisch sowie zeit- und situationsabhängig.

In der Psychologie spricht man von Dominanzverhalten, wenn Jemand das Verhalten eines oder mehrerer Anderer beherrschen beziehungsweise kontrollieren möchte.

Im Bereich des SM bedeutet Dominanz, dass Jemand durch die Anwendung bestimmter physischer oder psychischer Methoden die Kontrolle über andere Menschen oder eine Situation erlangt, soweit der Andere die Kontrolle freiwillig abgibt.

Bedeutung und Herkunft des Sadismus

Sadismus beschreibt im medizinischen Sinne eine psychische Störung. Im Sinne des SM versteht man darunter einvernehmlich gelebte Sexualpraktiken.

Die Herkunft des Begriffs „Sadismus“ stammt vom deutschen Psychiater und Gerichtsmediziner Richard von Krafft-Ebing, der ihn erstmals wissenschaftlich verwendete. Benannt ist der „Sadismus“ jedoch nach Donatien Alphonse Francois Marquis de Sade, in dessen Romane pornografische Inhalte mit Gewaltphantasien vermischt sind.

Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man den Begriff „Sadist“ heutzutage also für Personen, welche sich am Leid Anderer erfreuen.

Im medizinischen Sinne bezeichnet man Sadismus als Tatsache, dass Menschen Lust oder Befriedigung dadurch erleben, Andere zu unterdrücken, zu demütigen oder ihnen Schmerzen zuzufügen. In der Medizin werden sadistische Praktiken inzwischen jedoch nicht mehr generell als Störung der Sexualpräferenz angesehen. Die Diagnose „Sadismus“ darf also hinsichtlich der sexuell motivierten Ausprägung nur noch dann gestellt werden, wenn der Betroffene, anders als durch die Ausübung sadistischer Praktiken, keine sexuelle Befriedigung mehr erlangt, oder seine eigene sadistisch geprägte Sexualpräferenz selbst ablehnt, sich in seinen Lebensumständen eingeschränkt fühlt oder anderweitig darunter leidet. Einvernehmlich gelebte oder auch heimliche sexuelle Vorlieben für sadistische Praktiken im Sinne des SM erfüllen die Kriterien für die Diagnosestellung des Sadismus im heutigen medizinischen Sinne in der Regel aber nicht mehr und werden als eine soziologisch andersartige, aber nicht seltene Ausprägung der individuellen Sexualität angesehen. Im medizinischen Sinne unterscheidet man deshalb im Wesentlichen zwischen zwei Ausprägungen des Sadismus, nämlich des nicht vorwiegend sexuell motivierten und dem sexuell motivierten Sadismus.

In seinem Werk „Die Furcht vor der Freiheit“ analysierte Erich Fromm die Form des nicht motivierten Sadismus und porträtierte sie dort als klinischen Fall des anal-hortenden Sadismus. In „Die Kunst des Liebens“ beschreibt er den Sadismus als das Verlangen, uns selbst und unsere Mitmenschen zu kennen. Dieses kann auf der einen Seite durch Liebe, auf der anderen Seite jedoch durch Grausamkeit und Zerstörungslust geschehen.

Beim sexuell motivierten Sadismus geht es um das Ausüben von Macht oder Gewalt über Andere, welches für die Betroffenen eine Quelle sexueller Erregung ist. Dabei stellen sadistische Handlungen oft das Vorspiel für den Geschlechtsverkehr dar, oder der Geschlechtsverkehr selbst wird in einer Weise praktiziert, die den Partner herabwürdigt, demütigt oder ihm Schmerzen bereitet. Eine Sonderform des sexuell motivierten Sadismus ist der kompensatorische Sadismus, bei dem die sadistische Handlung die sexuelle Befriedigung vollständig ersetzt. Sexuell motivierter Sadismus und kompensatorischer Sadismus können deshalb zu schweren (Sexual)-Straftaten führen, in besonders schweren Fällen sogar bis hin zu Tötungshandlungen. Diese treten dann im Rahmen der sehr seltenen schweren progredienten Paraphilien auf, bei denen sadistische Phantasien und Wünsche das Verhalten bestimmen. Hierbei können sich Extremfälle über Jahrzehnte entwickeln und sogar zum Serienmord führen. Die Behandlung des Sadismus ist daher oftmals langwierig und schwierig.

Bedeutung, Herkunft, Ursache und Auswirkungen des Masochismus

Der Masochismus beschreibt im medizinischen Sinne ebenfalls eine psychische Störung, worunter man im Sinne des SM einvernehmlich gelebte Sexualpraktiken versteht.

Unter dieser Tatsache versteht man, dass ein Mensch, oftmals sexuelle Lust oder Befriedigung dadurch erlebt, dass ihm Schmerzen zugefügt werden oder er gedemütigt wird.

Auch hier stammt die Herkunft des Begriffs „Masochismus“ von dem deutschen Psychiater und Rechtsmediziner Dr. Richard von Krafft-Ebing, der ihn im Jahr 1886 erstmalig wissenschaftlich verwendete. Dabei bezog er sich auf den Schriftsteller Leopold von Sacher-Masoch, der in mehreren Werken das Schmerz,-und Unterwerfungsverhalten in Beziehungen zu Frauen schildert.

Ebenfalls gilt für Masochismus, dass die Diagnose „Masochismus“ hinsichtlich der sexuell motivierten Ausprägung dieser Störung nur noch gestellt werden darf, wenn der Betroffene anders als durch die Ausübung masochistischer Praktiken keine sexuelle Befriedigung mehr erlangen kann, oder seine eigene masochistisch geprägte Sexualpräferenz selbst ablehnt und sich in seinen Lebensumständen eingeschränkt fühlt oder anderweitig darunter leidet. Einvernehmlich gelebte oder auch heimliche sexuelle Vorlieben für masochistische Praktiken im Sinne des SM erfüllen in aller Regel die Kriterien für die Diagnosestellung des Masochismus im heutigen medizinischen Sinne nicht und sind eine soziologisch andersartige, aber nicht seltene Ausprägung der individuellen Sexualität.

Für die Ursachen des Masochismus gibt es tiefenpsychologische und lerntheoretische Konzepte. Tiefenpsychologen sehen im Masochismus ein Abwehrverhalten um Ängste und Gewissenskonflikte zu unterdrücken, die beispielsweise im Zusammenhang mit dem Loslösen von der Mutter stehen. Psychologen erklären Masochismus dagegen mittels der Lerrntheorie. Demnach entwickelt sich Masochismus unter Anderem über klassische und operante Konditionierung, wie zum Beispiel bei Masturbationsphantasien.

Bei der masochistischen Ausprägung können die Praktiken aber auch zu Verletzungen verschiedenster Art führen, wie möglicherweise Quetschungen und Schnittwunden, Prellungen und Knochenbrüche, Überdehnungen der Extremitäten sowie Zerrungen oder Gehirnerschütterungen. Im Extremfall können masochistische Verhaltensweisen sogar tödlich enden.

Auch beim Masochismus unterscheidet man wieder zwischen nicht vorwiegend sexuell motiviertem und sexuell motiviertem Masochismus.

Beim vorwiegend sexuell motivierten Masochismus empfindet der Masochist Sehnsucht nach Unterordnung und Demütigung, teilweise sogar nach persönlichen Misserfolgen. Hierbei beziehen die Betroffenen Lustgefühle aus entsprechenden Situationen und führen solche Situationen teils absichtlich herbei. Als besondere Form des nicht vorwiegend sexuell motivierten Masochismus können auch kompensatorische Handlungen zur Selbstverletzung angesehen werden. Nicht selten bringt man solche Selbstverstümmelungen auch mit hohem psychischen Druck in Zusammenhang. Oft liegen die Ursachen jedoch tiefer und sind in der Persönlichkeit des Betroffenen verankert.

Beim sexuell motivierten Masochismus empfinden die Betroffenen sexuelle Befriedigung in Situationen der Demütigung beziehungsweise Unterdrückung oder durch das Erleben von Schmerzen. Dabei kann der Sexualpartner auch durch ein anonymes, unpersönliches oder fiktives Gegenüber ersetzt sein. Selbstverletzungen kommen auch hier vor, in der Regel jedoch nicht als kompensatorische, sondern als Teil der sexuellen Handlung. Abzugrenzen ist hiervon allerdings der kompensatorische Masochismus, bei dem die masochistischen Handlungen nicht als Einleitung oder Mittel zur Durchführung sexueller Handlungen einschließlich des Geschlechtsverkehrs vorgenommen werden, sondern diese gänzlich ersetzen. Daher ist die Behandlung des Masochismus ebenfalls oftmals langwierig und schwierig.

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Zahlungsprobleme bei x-access und der Sklavenzentrale

Wie die Firma x-access GmbH am 12.04.2013 mitteilte besteht ab sofort keine Möglichkeit mehr Zahlungen über Kreditkarte abzuwickeln. Die Firma drückt ihr bedauern aus und erklärt:

Dem verantwortlichen Geschäftspartner ist nach nunmehr 10 Jahren Zusammenarbeit mit uns aufgefallen, um welche Inhalte bzw. welches Geschäftsmodell es geht und hat den Geschäftskontakt fristlos gekündigt.

Betroffen sind neben dem eigentlichen Altersverifikationssstem x-access vor allem Premium Mitglieder der BDSM Community Sklavenzentrale.

x-access bemüht sich nach eigenen Angaben schnellstmöglich eine Alternative zu finden und bittet in der Zwischenzeit seine Kunden auf Lastschrift umzustellen. Webmaster die x-access als Altersverifikationssystem verwendet müssen sich auf Umsatzeinbußen und verspätete Auszahlungen der Provision aus den letzten 30 Tagen einstellen.

Nach unseren Recherchen sind Abrechnungen im Erotik- und BDSM-Umfeld via Kreditkarte prinzipiell möglich aber an zum Teile an hohe Auflagen gebunden. So kann die Darstellung von Blut, Zwang auch auch bloße Diskussionen über „Rape Play“ o.ä. zu Problemen mit den beteiligten Banken und Kreditkartengesellschaften führen. Was in dem konkreten Fall Ausschlag gebend war konnten wir bisher nicht in Erfahrung bringen.

 

 

Sex mit tödlichem Ausgang – 10 Monate Haft

Nach dem Tod einer 28-jährigen Frau aus dem Landkreis Bad Kissingen in Unterfranken im Oktober 2012 verurteilte nun ein Gericht im schwedischen Umeå ihren Partner zu 10 Monaten Haft wegen Körperverletzung.

Beim gemeinsamen Sex unter Drogeneinfluss kam es vermutlich zu Atemnot bei der geknebelten Frau. Ihr heute 31-jähriger Partner alarmierte die Ambulanz und die Frau wurde daraufhin in eine Klinik eingeliefert. Dort verstarb sie 4 Tage später. Bei der Obduktion wurden außerdem Hinweise auf zahlreiche Schläge gefunden.

Weitere Information in der Online Ausgabe der SZ.

Quelle: Internet

Hinterhältiger Angriff mit üppiger Oberweite

Ein Liebesspiel an einem Maimorgen endete mit einem „Kampf um Leben und Tod“. Ein Jurist aus Unna wirft seiner Ex-Freundin gefährliche Körperverletzung vor. Sie soll versucht haben ihm mit ihrer Oberweite zu ersticken und anschließend gewürgt haben. Er habe sich „mit Händen und Füßen“ gewehrt und es letzendliche geschafft sich auf Flur zu flüchten wo eine Nachbarin die Polizei alarmierte.

Das Gericht spricht von einer „Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährtlichen Werkzeuges“ und von „einer das Leben gefährdenden Behandlung“. Als Grund der Attacke vermutet das Opfer „Minderwertigkeitskomplexe“ und sie habe es ihm „so angenehm wie möglich machen wollen“ anstatt ein Messer zu verwenden.

Der Prozess beginnt im Dezemeber am Amtsgericht Unna.

Weitere Informationen findet man unter Anderem hier.

Quelle: Internet

Domina gesteht Sozialbetrug – Ehemann als Mittäter

Eine 33-jährige Frau, die neben ihrer Tätigkeit als Friseurin auch Auftritte als Domina hatte, steht in St. Pölten vor Gericht wegen des Verdachts auf Sozialbetrug.

Die gelernte Friseurin und ihr Ex-Ehemann werden beschuldigt, zwischen 2008 und 2010 unrechtmäßig rund 25.000 Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe vom Staat erhalten zu haben – während sie mit ihren BDSM-Diensten monatlich Einkünfte von bis zu 5.000 Euro erzielte.

Die Angeklagte beschrieb vor Gericht, dass ihr Ex-Mann sagte: ‚Am Abend, wenn ich heimgekommen bin vom Job, hat mein Ex-Mann gesagt…‘ und schilderte so die Aussagen ihres Mannes im Zusammenhang mit ihrer finanziellen Situation. Richterin Doris Wais-Pfeffer erkundigte sich nach dem Entstehungsprozess der Idee und erfuhr, dass diese gemeinsam von den beiden entwickelt wurde, nachdem sie einen entsprechenden Fernsehbericht gesehen hatten.

Die Frau baute ein spezielles Zimmer für ihre Tätigkeit um; die Rekrutierung von Klienten erfolgte über Online-Foren. Sie kündigte ihren Job bei einem Callcenter und ihr Ex-Mann war arbeitslos. Der Mann wird als Beitragstäter angeklagt.

Sie beendete ihre Domina-Tätigkeit abrupt nach einem ‘Dreier’ in einem St. Pöltener Hotel, wonach sie ein volles Geständnis ablegte; der Ehemann versuchte sich hingegen unschuldig darzustellen. Das Gericht verhängte für die Frau eine Haftstrafe von zwei Jahren mit 18 Monaten bedingt und für den Ex-Mann ebenfalls eine Strafe von 18 Monaten (mit einer Unterbringung in Justizanstalt), sowie hohe Geldstrafen für beide.

Ganzen Artikel auf kurier.at lesen.

Kein Unterhalt bei offensichtlichem SM-Partner

Mit Beschluss vom 06.02.2012 hat das OLG Köln entschieden das einer Frau keine Verfahrenskostenhilfe in einem Unterhaltsstreit zusteht.

Was war passiert? Die Frau wurde nach unseren Recherchen 2010 von ihrem damaligen Ehemann geschieden und im Zuge der Scheidung wurde durch summarischen Prüfung kein Unterhaltsanspruch der Frau gegenüber ihrem Ex-Ehemann festgestellt. Danach hatte die  Frau von Mai bis mindestens Juli 2011 eine ca. dreimonatigen Partnerschaft mit einem „offensichtlich sadistisch veranlagten Partner“, der ihr gegenüber auch in verschiedener Form gewalttätig geworden sein soll. Im Zuge dieser Beziehung traten psychische Probleme auf die nach Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe im Oktober 2011 zu einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit führten.

Auf Grund der Arbeitsunfähigkeit und der damit einhergehenden schlechteren wirtschaftlichen Situation versuchte die Frau zunächst vor dem Familiengericht einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihre Ex-Ehemann durchzusetzen. Dem erteilte das Familiengericht eine Abfuhr mit der Begründung die Frau habe den Zustand selbst herbeigeführt und somit entfällt der Unterhaltsanspruch. Gleichzeitig scheint das Familiengericht die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt zu haben wogegen die Frau beim OLG Beschwerde eingelegt hatte, mit der sie aber auch gescheitert ist. Das OLG bestätige die Auffassung des Familiengerichtes das die Frau ihre Situation leichtfertig und damit Mutwillig herbeigeführt hat.

Das Führen einer destruktiven SM-Beziehung kann also nachhaltige negative Folgen haben die sich sogar auf einen potentiellen Unterhaltsanspruch auswirken können. Umso mehr wird deutlich wie wichtig psychische Stabilität vor allem in SM-Beziehungen wichtig ist.

Der Volltext des Beschlusses ist hier zu finden.

Quelle: OLG Köln/SWL

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