Frau wird wegen Mordes bei sadomasochistischem Akt angeklagt

Eine 36-jährige Frau aus Baden-Württemberg wurde im Dezember von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Mordes angeklagt. Die Tat ereignete sich im November auf einem Parkplatz bei Rehlingen-Siersburg, wo sie ihre 30-jährige Sexualpartnerin getötet haben soll.

Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden Frauen zu einem sadomasochistischen Akt in einen nahegelegenen Wald gegangen sind. Dort hat die Angeklagte ihre Partnerin zunächst mit einer Gliederkette um den Hals gedrosselt und anschließend vielfach mit einem Küchenmesser verletzt. Das Opfer starb an einem Blutverlust und stumpfen Verletzungen am Hals.

Die Frau sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Ein psychiatrischer Sachverständiger wird im Prozess feststellen, ob sie psychische Erkrankungen hat, die die Tat beeinflusst haben könnten.

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Britischer Schauspieler stirbt bei sadomasochistischem Sexspiel

Der britische Schauspieler Michael Barron, bekannt aus Serien wie ‚Hollyoaks‘ und ‚Emmerdale‘, starb im Januar 2025 während eines sadomasochistischen Sexspiels in Manchester. Sein Liebhaber Josh Baxter wurde wegen schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt.

Die beiden Männer hatten sich über die Dating-App Grindr kennengelernt und diskutierten ihre Vorlieben für harte sexuelle Praktiken. Im Rahmen ihres Treffens kam es zu einer brutalen sexuellen Aktion, bei der Barron gefesselt und mehrere Minuten lang gewürgt wurde. Die Würgeattacke verursachte schwere Verletzungen im Hals und führte zu einem tödlichen Herzstillstand.

Die Richterin Tina Landale sprach von Baxters Verhalten als rücksichtslos und betonte, dass er trotz Vorwarnungen im Internet die Gefahren des Erstickens beim Sex ignoriert hatte. Barrons Mutter Mary Power erinnerte im Gerichtssaal an den freundlichen und einzigartigen Charakter ihres Sohnes und beschrieb den Verlust als unvorstellbar.

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Crispin Glover verklagt: Ex-Freundin wirft ihm sexuelle Nötigung und Körperverletzung vor

Ein britisches Model hat den US-amerikanischen Schauspieler Crispin Glover, bekannt aus der ‚Zurück in die Zukunft‘-Trilogie, wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und seelischen Leids verklagt. Die Klägerin behauptet, Glover habe sie 2023 in Dresden kennengelernt und 2024 nach Los Angeles gelockt, wo sie als seine Freundin und Sexsklavin dienen sollte.

Im Klageverfahren wird beschrieben, dass die 30-Jährige nach ihrer Einwanderung in Glovers Haus feststellte, dass sie als sexuelle Partnerin und unentgeltliche Haushälterin eingesetzt werden sollte. Sie beschuldigt den Schauspieler, sie manipuliert und kontrolliert zu haben und sie in einen Würgegriff genommen zu haben, als sie das Haus verließ, um an einem Gottesdienst teilzunehmen.

Glover lehnt die Vorwürfe entschieden ab und behauptet, Opfer eines Angriffs durch die Klägerin gewesen zu sein. Sein Anwalt betont, dass sie nach dem Vorfall festgenommen wurde. Die Klägerin verfolgt nun Schadensersatzforderungen wegen Körperverletzung, Betrug und unrechtmäßiger Zwangsräumung.

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Leder-Look statt Dienstuniform: Wirbel um Justizwache-Chefin

Ein privater Ausflug auf einen Fetischball sorgt derzeit für mächtig Gesprächsstoff in der österreichischen Justiz. Während die Basis brodelt, gibt sich das Ministerium betont gelassen.

Was ist passiert?

Eine hochrangige Führungskraft der Justizwache tauschte ihre Dienstkleidung gegen ein markantes Lack-und-Leder-Outfit, um einen Fetischball zu besuchen. Das Problem: Ein Partyfotograf hielt den Moment fest, und die Bilder landeten prompt auf den Bildschirmen ihrer Untergebenen. Seitdem ist die Beamtin das „Tuschelthema Nummer 1“ hinter Gittern.

Die Kritik: Timing und Etikette

Innerhalb der Justizwache hagelt es Kritik. Die Argumente der Skeptiker:

  • Dienstrecht: Beamte müssen sich auch in der Freizeit „gebührlich“ verhalten, um das Vertrauen der Allgemeinheit nicht zu gefährden.
  • Ungünstiger Zeitpunkt: Der Vorfall platzt in eine Phase, in der die Justizanstalt Hirtenberg nach dem Tod eines Häftlings ohnehin unter scharfer Beobachtung steht. Kritiker finden, eine Führungskraft sollte gerade jetzt penibel auf ihr öffentliches Bild achten.

Das Ministerium winkt ab

Das Justizministerium sieht in dem Vorfall hingegen keinen Skandal. Von dort heißt es kurz und knapp:

„Es handelt sich um eine außerdienstliche Tätigkeit.“

Für die Dienstbehörde fällt der Ballbesuch schlicht unter privates Faschingsvergnügen. Man sieht keine Verletzung der Dienstpflichten und lässt die Kirche (oder in diesem Fall den Ballsaal) im Dorf.


Mein Fazit: Ein klassischer Fall von „Privatsache vs. Vorbildfunktion“. Während die einen die Freiheit des Privatlebens verteidigen, sehen die anderen das professionelle Image der Justiz angekratzt.

Quelle: Kronen Zeitung

Zwischen Rollenspiel und Straftat: Wenn das Codewort fehlt

Ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht Betzdorf wirft ein Schlaglicht auf die juristischen Fallstricke, die entstehen, wenn sexuelle Fantasien und die Realität des Konsenses gefährlich verschwimmen. Im Kern geht es um die Frage: Wann ist ein „Nein“ wirklich ein „Nein“ – und was passiert, wenn im BDSM-Kontext kein Sicherheitsnetz gespannt wurde?

Der Fall: Missverständnis oder Übergriff?

Ein junger Mann stand vor Gericht, weil er beschuldigt wurde, die Grenzen seiner Partnerin massiv überschritten zu haben. Der Vorwurf: Sexuelle Nötigung. Die Verteidigung argumentierte hingegen mit einer einvernehmlichen Dynamik. Das Problem? In der Hitze des Geschehens fielen Worte wie „Hör auf“, die der Angeklagte jedoch als Teil eines vereinbarten „No-Means-Yes“-Rollenspiels (also ein Spiel mit dem vermeintlichen Widerstand) interpretierte.

Das fehlende Sicherheitsnetz

Das Gericht stand vor dem klassischen Dilemma der Beweisnot. Was den Fall besonders prekär machte:

  • Kein Codewort: Die Beteiligten hatten kein explizites „Safe Word“ vereinbart, das die Szene sofort und unmissverständlich abbricht.
  • „Nein heißt Nein“: Seit der Reform des Sexualstrafrechts reicht ein erkennbarer Wille des Opfers aus. Doch im Kontext von BDSM-Rollenspielen wird genau diese Erkennbarkeit zur juristischen Grauzone.

Fazit: Kommunikation ist kein Stimmungskiller

Der Prozess macht deutlich, dass das Gesetz im Zweifel den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung über die subjektive Interpretation eines Rollenspiels stellt. Für die Praxis bedeutet das: Ohne klare Absprachen und ein unmissverständliches Abbruchsignal begeben sich Beteiligte auf extrem dünnes Eis – sowohl moralisch als auch strafrechtlich.

Das Learning: Konsens ist nicht statisch. Wer „Ja“ zu einem Spiel sagt, sagt nicht automatisch „Ja“ zu jedem Grenzübertritt. Ohne Codewort bleibt nur das Gesetz – und das ist beim Thema „Nein“ mittlerweile sehr eindeutig.

Quelle: Siegener Zeitung

Fetisch-Club der Bösen Buben in Berlin von Hass-Tätern beschädigt

Am Wochenende wurde die Glastür des schwulen Fetisch-Clubs der Bösen Buben in Schöneberg mit einem Pflasterstein zerschlagen. Die Täter sind unbekannt und bisher nicht gefasst. Der Vorfall wurde vom Staatsschutz des Landeskriminalamts als homophob motivierte Tat eingestuft.

Keine Personen wurden verletzt, da der Stein von einem Vorhang aufgefangen wurde. Queerbeauftragte der Bundesregierung Sophie Koch und Alfonso Pantisano, Berlins Queerbeauftragter, äußerten sich erschüttert über den Vorfall und forderten den Schutz von queeren Räumen.

Im Jahr 2025 registrierte die Berliner Polizei insgesamt 544 queerfeindliche Straftaten, wobei die Gewalttaten immer brutaler werden. Die meisten Angriffe finden in Berlin Mitte und Schöneberg statt.

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Prozess um Sado Maso-Berufe: DarkLady-Joy klagt Konkurrentin an

Eine Frau aus Solingen, bekannt unter dem Künstlernamen DarkLady-Joy, hat eine Unterlassungsklage gegen ihre Kollegin aus Mettmann eingereicht. Die Klägerin beschuldigt die Beklagte der Verwechslungsgefahr im Online-Foren-Betrieb und fordert Schadenersatz.

Die Streitparteien bieten beide Fesselspiele an, wobei DarkLady-Joy davon ausgeht, dass ihre Dienstleistungen durch den sehr ähnlichen Namen ‚Dark Lady‘ der Konkurrentin in Mischvermögen geraten. Sie beruft sich auf das Markenrecht und die Schutzrechte ihres Künstlernamens.

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Kein Freibrief für Gewalt: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil zu BDSM

Kein Freibrief für Gewalt: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil zu BDSM

Ein neues Leiturteil des Bundesgerichts schafft Klarheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt im Rahmen von Sadomasochismus (BDSM). Die Kernaussage aus Lausanne ist deutlich: Wer früher einwilligte, sagt damit nicht automatisch „Ja“ zu künftigen Handlungen.

In der rechtlichen Grauzone zwischen einvernehmlichem BDSM-Sex und strafbarer Gewalt herrschte oft Unsicherheit. Täter beriefen sich häufig darauf, dass das Opfer „es ja so gewollt habe“, basierend auf früheren Erfahrungen. Mit einem am 19. November 2025 veröffentlichten Urteil hat das Bundesgericht dieser Argumentation nun einen Riegel vorgeschoben.

Der Fall: Ein Wiedersehen mit Folgen

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus dem Kanton Freiburg. Ein Mann und eine Frau hatten in der Vergangenheit einvernehmlichen Sadomaso-Sex praktiziert. Sechs Monate später trafen sie sich erneut. Doch diesmal kam es laut Anklage unvermittelt zu gewaltvollen Handlungen und Erniedrigungen durch den Mann.

Die Frau forderte den Mann auf, mit dem Schlagen aufzuhören. Gleichzeitig täuschte sie jedoch einen Orgasmus vor – nach eigener Aussage, um die Tortur schneller zu beenden.

Das juristische Tauziehen

Der Fall durchlief mehrere Instanzen mit unterschiedlichen Ergebnissen:

  1. Das Bezirksgericht der Saane verurteilte den Mann 2023 wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung.
  2. Das Freiburger Kantonsgericht sprach ihn 2024 überraschend frei. Die Begründung stützte sich stark auf die „widersprüchlichen Signale“ (Stopp-Rufe vs. vorgetäuschter Orgasmus) und die gemeinsame Vergangenheit.
  3. Das Bundesgericht hob diesen Freispruch nun auf und verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung.

Die Kernaussagen des Bundesgerichts

Das Urteil gilt als Leitentscheid für künftige Fälle dieser Art. Die Richter in Lausanne stellten drei zentrale Punkte klar:

  • Kein Gewohnheitsrecht auf Gewalt: Nur weil eine Person in der Vergangenheit extremen Praktiken zugestimmt hat, darf der Partner nicht davon ausgehen, dass diese Einwilligung für alle Ewigkeit oder für jedes neue Treffen gilt. Einwilligung ist situativ.
  • „Stopp“ heißt Stopp: Auch in einem BDSM-Kontext behält ein „Nein“ oder „Stopp“ seine volle Gültigkeit. Es muss vom Partner sofort respektiert werden.
  • Überlebensstrategien sind keine Zustimmung: Dass das Opfer einen Orgasmus vortäuschte, um die Gewalt zu beenden, darf nicht als Lust oder Einwilligung fehlinterpretiert werden. Das Gericht erkannte dies als Schutzmechanismus in einer Zwangslage an.

Fazit: Mehr Sicherheit für Betroffene

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal. Es nimmt Tätern die Möglichkeit, sich hinter der „BDSM-Verteidigung“ zu verstecken, wenn Grenzen überschritten wurden. Es stellt klar: Auch im härtesten Spiel gelten klare Regeln, und ohne aktuelle Zustimmung bleibt Gewalt schlichtweg Gewalt.

Quelle: SRF

Schweizer Sadomaso-Betreiber vor Bundesgericht: Vergewaltigung nach einvernehmlichem Sex

Das Bundesgericht hat einen Schweizer Mann wegen Vergewaltigung verurteilt. Er hatte eine Frau mehrfach zu sadomasochistischen Aktivitäten überredet, wobei das dritte Mal nicht mehr einvernehmlich war.

Der Angeklagte hatte die Frau zunächst zwei Nächte lang zu sadomasochistischen Spielen überredet. Das dritte Mal jedoch, trotz ihrer offensichtlichen Ablehnung, wurde er schuldig gesprochen.

Die Verhandlung hat auch die Grenzen zwischen einvernehmlichem Sadomaso-Sex und Vergewaltigung deutlich gemacht. Der Richter verwies auf die Frage, ob ein solcher Akt ein Vorbild für zukünftige Generationen sein sollte.

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„Stopp“ heißt „Stopp“ – Auch im SM-Keller: Das Bundesgericht schafft Klarheit

In der BDSM-Szene gehört das bewusste Überschreiten von Grenzen oft zum Spiel. Doch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung endet nicht dort, wo die Fesseln angelegt werden. Das Schweizer Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil (bzbasel.ch berichtete) ein klares Machtwort zum Thema Konsens gesprochen.

Der Fall: Wenn aus Spiel Ernst wird

Ein Paar hatte eine Verabredung zu Sadomaso-Praktiken getroffen. Während der Handlung signalisierte die Frau jedoch deutlich – unter anderem durch ein vereinbartes Safe-Word oder entsprechende Abwehr –, dass sie die Praktiken abbrechen wollte. Der Mann ignorierte diese Signale und machte weiter.

Während die Vorinstanz den Mann noch teilweise entlastet hatte (mit der Argumentation, in einem solchen Umfeld seien die Grenzen fließend), rückte das Bundesgericht die rechtliche Perspektive gerade.

Die Kernpunkte des Urteils

  • Konsens ist nicht statisch: Ein anfängliches Einverständnis zu sexuellen Handlungen ist kein Freifahrtschein. Es kann zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden.
  • Das Safe-Word ist heilig: Werden vereinbarte Abbruchsignale ignoriert, verlässt die Handlung den Raum der Konsensualität und betritt den Tatbestand der Sexualstraftat.
  • Schutzpflicht: Das Gericht betont, dass gerade bei Praktiken, die potenziell schmerzhaft oder gefährlich sind, eine erhöhte Wachsamkeit der Beteiligten gefordert ist.

Was das für die Praxis bedeutet

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für den Opferschutz in der Schweiz. Es räumt mit dem Vorurteil auf, dass Menschen in der SM-Szene ihre Rechte „an der Garderobe abgeben“. Wer die körperlichen und verbalen Grenzen eines Gegenübers missachtet – völlig egal, welcher Fetisch im Spiel ist –, macht sich strafbar.

Fazit: Ein „Nein“ oder ein Safe-Word ist eine unüberwindbare Mauer. Das Bundesgericht hat klargestellt, dass die sexuelle Integrität über jedem Rollenspiel steht.

Quelle: bz Basel

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