Schweizer Sadomaso-Betreiber vor Bundesgericht: Vergewaltigung nach einvernehmlichem Sex

Das Bundesgericht hat einen Schweizer Mann wegen Vergewaltigung verurteilt. Er hatte eine Frau mehrfach zu sadomasochistischen Aktivitäten überredet, wobei das dritte Mal nicht mehr einvernehmlich war.

Der Angeklagte hatte die Frau zunächst zwei Nächte lang zu sadomasochistischen Spielen überredet. Das dritte Mal jedoch, trotz ihrer offensichtlichen Ablehnung, wurde er schuldig gesprochen.

Die Verhandlung hat auch die Grenzen zwischen einvernehmlichem Sadomaso-Sex und Vergewaltigung deutlich gemacht. Der Richter verwies auf die Frage, ob ein solcher Akt ein Vorbild für zukünftige Generationen sein sollte.

Ganzen Artikel auf thurgauerzeitung.ch lesen.

„Stopp“ heißt „Stopp“ – Auch im SM-Keller: Das Bundesgericht schafft Klarheit

In der BDSM-Szene gehört das bewusste Überschreiten von Grenzen oft zum Spiel. Doch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung endet nicht dort, wo die Fesseln angelegt werden. Das Schweizer Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil (bzbasel.ch berichtete) ein klares Machtwort zum Thema Konsens gesprochen.

Der Fall: Wenn aus Spiel Ernst wird

Ein Paar hatte eine Verabredung zu Sadomaso-Praktiken getroffen. Während der Handlung signalisierte die Frau jedoch deutlich – unter anderem durch ein vereinbartes Safe-Word oder entsprechende Abwehr –, dass sie die Praktiken abbrechen wollte. Der Mann ignorierte diese Signale und machte weiter.

Während die Vorinstanz den Mann noch teilweise entlastet hatte (mit der Argumentation, in einem solchen Umfeld seien die Grenzen fließend), rückte das Bundesgericht die rechtliche Perspektive gerade.

Die Kernpunkte des Urteils

  • Konsens ist nicht statisch: Ein anfängliches Einverständnis zu sexuellen Handlungen ist kein Freifahrtschein. Es kann zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden.
  • Das Safe-Word ist heilig: Werden vereinbarte Abbruchsignale ignoriert, verlässt die Handlung den Raum der Konsensualität und betritt den Tatbestand der Sexualstraftat.
  • Schutzpflicht: Das Gericht betont, dass gerade bei Praktiken, die potenziell schmerzhaft oder gefährlich sind, eine erhöhte Wachsamkeit der Beteiligten gefordert ist.

Was das für die Praxis bedeutet

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für den Opferschutz in der Schweiz. Es räumt mit dem Vorurteil auf, dass Menschen in der SM-Szene ihre Rechte „an der Garderobe abgeben“. Wer die körperlichen und verbalen Grenzen eines Gegenübers missachtet – völlig egal, welcher Fetisch im Spiel ist –, macht sich strafbar.

Fazit: Ein „Nein“ oder ein Safe-Word ist eine unüberwindbare Mauer. Das Bundesgericht hat klargestellt, dass die sexuelle Integrität über jedem Rollenspiel steht.

Quelle: bz Basel

Neuer BDSM-Club in Holzwickede: Fetisch-Events oder verbotene Prostitution?

In unmittelbarer Nähe zum Dortmunder Flughafen sorgt eine geplante Neueröffnung für Gesprächsstoff: In Holzwickede steht ein neuer BDSM- und Fetisch-Club in den Startlöchern. Während der Betreiber auf ein exklusives Event-Konzept setzt, prüfen die Behörden derzeit genau, ob die strengen Auflagen der Gemeinde eingehalten werden.

Das Konzept: „Kein Bordell“

Der Betreiber betont, dass es sich bei der Location nicht um eine Stätte der Prostitution handelt. Geplant ist ein Privatclub für die Fetisch-Szene, der folgende Schwerpunkte setzt:

  • Event-Location: Ausrichtung von Themenpartys und Workshops.
  • Raumvermietung: Vermietung der speziell ausgestatteten Räumlichkeiten an Privatpersonen.
  • Community-Treffpunkt: Ein geschützter Raum für Anhänger der BDSM-Szene.

Rechtliche Hürden und Widerstand

Die Gemeinde Holzwickede steht dem Projekt skeptisch gegenüber. Das Hauptproblem: In der gesamten Gemeinde gilt eine Sperrbezirksverordnung, die Prostitution strikt untersagt. Die Verwaltung prüft nun intensiv, ob das Geschäftsmodell des Clubs lediglich eine rechtliche Grauzone nutzt oder ob es sich faktisch um ein genehmigungspflichtiges Sexgewerbe handelt.

Strategische Lage am Flughafen

Die Wahl des Standorts im Gewerbegebiet nahe dem Dortmunder Flughafen ist kein Zufall. Durch die verkehrsgünstige Lage und die Diskretion des Industriegebiets erhofft sich der Betreiber ein überregionales Publikum.

Wie es weitergeht: Aktuell steht die abschließende gewerberechtliche Prüfung noch aus. Sollten die Behörden zum Schluss kommen, dass dort sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt stattfinden, könnte das Projekt scheitern, bevor die erste Party beginnt.


Hintergrund: Die Debatte um solche Etablissements in Gewerbegebieten ist nicht neu. Oftmals kollidieren hier die Interessen von Betreibern, die Diskretion suchen, mit den strengen ordnungsrechtlichen Vorgaben der Kommunen.

Quelle: Hellweger Anzeiger

Deutscher verurteilt wegen Penis-Amputation in Berliner Sadomaso-Studio

Einen 39-jährigen Deutschen aus Bayern hat das Landesgericht in Klagenfurt wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Mann war in einem Berliner Sadomaso-Studio an einer Penis-Amputation beteiligt, die von einem Haupttäter inszeniert worden war.

Der Angeklagte hatte selbst den Wunsch, seinen Penis entfernen zu lassen, und behauptete, er habe dem Opfer nur etwas Gutes tun wollen. Die Staatsanwältin berichtete, dass der Mann auf eine spezielle Website gestoßen war und danach zu dem Eingriff eingeladen wurde. Der Haupttäter wurde bereits in London verurteilt.

Ganzen Artikel auf TAG24 lesen.

Rechtliche Grenzen der Lust: Berliner SM-Studio-Fall endet vor Gericht

In der Berliner BDSM-Szene sorgte ein Fall für Aufsehen, der nun vor dem Landgericht sein juristisches Ende fand. Es geht um eine Grenze, die selbst in einer Welt von extremem Konsens nicht ohne Folgen überschritten werden darf: die schwere körperliche Unversehrtheit.

Was war passiert?

Ein 58-jähriger Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte in einem SM-Studio in Berlin-Tempelhof einem 55-jährigen Kunden auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin den Penis amputiert. Der Verurteilte verfügte über keinerlei medizinische Ausbildung.

Konsens schützt nicht vor Strafe

Das Besondere an diesem Fall: Das Opfer wollte den Eingriff und war mit dem Ergebnis laut eigener Aussage zunächst sogar „sehr zufrieden“. Doch das deutsche Recht zieht hier eine klare Linie:

  • Sittenwidrigkeit: Auch wenn eine Einwilligung vorliegt, gilt ein solch massiver und lebensgefährlicher Eingriff durch einen medizinischen Laien als „sittenwidrig“.
  • Körperverletzung: Da die Tat gegen die guten Sitten verstößt, ist die Einwilligung rechtlich unwirksam.
  • Das Risiko: Ohne professionelle medizinische Überwachung besteht bei solchen Eingriffen akute Lebensgefahr durch Blutverlust oder Infektionen.

Das Urteil

Das Gericht blieb mit der Bewährungsstrafe im milderen Bereich, erkannte aber an, dass hier eine Grenze überschritten wurde, die über den privaten Spielraum hinausgeht. Der Fall zeigt deutlich: „Erlaubt ist, was gefällt“ gilt im deutschen Strafrecht nur so lange, wie keine bleibenden schweren Schäden ohne medizinische Notwendigkeit zugefügt werden.

Fazit: Vertrauen ist in der Szene alles, aber das Gesetz wacht auch dort, wo die Beteiligten glauben, unter sich zu sein. Ein Skalpell gehört eben nur in die Hände von Chirurgen – egal, wie groß das gegenseitige Einverständnis ist.

Quelle: RND

Grenzgänger vor Gericht: Der Fall des „Hobby-Chirurgen“ aus Traunstein

Ein außergewöhnlicher Fall von schwerer Körperverletzung beschäftigt derzeit die Justiz im Landkreis Traunstein. Im Zentrum steht ein 39-jähriger Mann aus der Region, dessen Hang zu extremen Praktiken ihn nun auf die Anklagebank geführt hat.

Was ist passiert?

Der Angeklagte, der sich selbst der Sado-Maso-Szene zuordnet, hatte zunächst eine drastische Entscheidung an sich selbst vollzogen: Er amputierte seinen eigenen Penis. Doch dabei blieb es nicht. In der Folgezeit bot er seine „Dienste“ auch anderen Gleichgesinnten an und half mindestens zwei weiteren Männern bei der Amputation ihrer Genitalien.

Die juristische Problematik

Auch wenn die Beteiligten in diese Eingriffe eingewilligt hatten, zieht das deutsche Recht hier klare Grenzen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Folgendes vor:

  • Gefährliche Körperverletzung: Da der Angeklagte kein medizinischer Profi ist, stellten die Eingriffe ein massives Gesundheitsrisiko dar.
  • Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz: Medizinische Eingriffe dieser Tragweite dürfen ausschließlich von approbierten Ärzten durchgeführt werden.
  • Sittenwidrigkeit: Rechtlich gilt eine Einwilligung in eine schwere Körperverletzung als unwirksam, wenn die Tat gegen die „guten Sitten“ verstößt – was bei Amputationen ohne medizinische Notwendigkeit durch Laien regelmäßig bejaht wird.

Hintergründe und Motivation

Vor Gericht gab der 39-Jährige an, aus einem tiefen inneren Drang und einer persönlichen Faszination für die körperliche Veränderung gehandelt zu haben. Die betroffenen „Patienten“ hätten ihn gezielt kontaktiert, da sie ähnliche Wünsche hegten, aber den Weg über reguläre Krankenhäuser scheuten.

Fazit

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der sexuellen Selbstbestimmung und die Schutzfunktion des Staates. Wo die körperliche Unversehrtheit derart massiv gefährdet wird, greift das Strafrecht ein – unabhängig davon, wie freiwillig die Beteiligten agiert haben.

Quelle: PNP

Britisches Parlament plant „Fetisch-Verbot“: Wenn das Schlafzimmer zur digitalen Sperrzone wird

Harte Zeiten für die britische Kink-Szene: Ein neues Gesetzesvorhaben im Vereinigten Königreich sorgt derzeit für Aufsehen. Was unter dem Deckmantel des Jugendschutzes segelt, könnte die Produktion und den Besitz bestimmter Fetisch-Inhalte bald unter Strafe stellen. Vor allem eine Praktik steht dabei im Fadenkreuz der Behörden.

Der Würgegriff des Gesetzes

Das britische Parlament plant eine drastische Verschärfung der Regeln für sexuell explizite Inhalte. Im Fokus steht dabei vor allem das sogenannte „Choking“ (Würgen). Was in vielen BDSM-Kreisen als konsensuales Spiel mit dem Atem gilt, soll künftig aus dem digitalen Raum verbannt werden.

Der Plan sieht vor, die Darstellung von Strangulationen als „Priority Offence“ einzustufen – damit stünde sie rechtlich auf einer Stufe mit terroristischen Inhalten oder dem Missbrauch Minderjähriger.

Die harten Fakten: Was sich ändern soll

  • Verbot von Produktion & Vertrieb: Filme und Bilder, die Würgen oder Strangulation zeigen, dürfen weder produziert noch verbreitet werden.
  • Besitz wird strafbar: Nicht nur Uploader sind betroffen – auch der reine Besitz solcher Inhalte (egal ob digital auf der Festplatte oder physisch als DVD) könnte künftig strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Drastische Strafen: Unternehmen, die solche Inhalte nicht konsequent filtern, drohen Bußgelder von bis zu 20,5 Millionen Euro (oder 10 % ihres weltweiten Umsatzes).
  • KI-Fahndung: Die Polizei plant den Einsatz automatisierter Erkennungssysteme, um das Netz nach Verstößen zu durchkämmen.

Warum der Fokus auf „Choking“?

Die britische Regierung begründet den Schritt mit einer besorgniserregenden Statistik: Würgen beim Sex sei mittlerweile die zweithäufigste Ursache für Schlaganfälle bei jungen Frauen. Die Normalisierung dieser Praktik durch Pornografie führe dazu, dass riskante Handlungen ohne das nötige Wissen über anatomische Gefahren nachgeahmt werden.

Kritik aus der Community: Konsens vs. Kriminalisierung

Während Jugendschützer applaudieren, regt sich in der BDSM- und Queer-Community Widerstand. Kritiker wie die Sexualpädagogin Madita Oeming oder Pornoproduzentin Paulita Pappel warnen vor einer gefährlichen Vermischung:

„Was im BDSM praktiziert wird, ist oft kein Würgen, das die Luftröhre zudrückt, sondern ein ‚Power-Choke‘ zur Machtdemonstration. Das Gesetz fördert Zensur statt dringend benötigter Aufklärung über sichere Praktiken.“

Fazit: Ein digitaler Filter für die Lust?

Großbritannien geht mit diesem Vorstoß einen Weg, der die Grenze zwischen staatlicher Fürsorge und privater Freiheit neu zieht. Für User und Plattformen bedeutet dies: Der Algorithmus entscheidet künftig mit, was im Schlafzimmer (und auf dem Bildschirm) erlaubt ist.

Quelle: Schwulissimo

Fehlalarm am Weiherhof: Wenn der „Einbrecher“ eigentlich nur ein Fetischist ist

Ein nächtlicher Polizeieinsatz am Golfplatz Weiherhof (Landkreis Augsburg) sorgte kürzlich für Aufsehen – doch statt gefährlicher Krimineller fanden die Beamten ein Pärchen mit einer Vorliebe für ausgefallene Rollenspiele.

Was war passiert?

Zeugen alarmierten die Polizei, nachdem sie am späten Abend eine verdächtige Person beobachtet hatten, die maskiert und komplett in schwarzes Leder gehüllt über das Gelände schlich. Angesichts der ungewöhnlichen Maskierung lag der Verdacht auf einen geplanten Einbruch oder Vandalismus nahe.

Die Auflösung

Mehrere Streifen rückten aus und stellten die Person. Die Durchsuchung ergab jedoch schnell:

  • Kein Einbruchswerkzeug: Die „Ausrüstung“ war rein privater Natur.
  • Harmloses Motiv: Es handelte sich um ein Pärchen, das seinen Leder-Fetisch im Freien auslebte. Der Mann trug die auffällige Maskierung als Teil eines Rollenspiels.

Das juristische Nachspiel

Obwohl der Anblick für Außenstehende zunächst bedrohlich wirkte, hat das Abenteuer für das Paar keine strafrechtlichen Konsequenzen. Da sie niemanden direkt belästigten und keine Sachbeschädigung vorlag, blieb es bei einer Belehrung durch die Beamten. Einbrecher tragen heutzutage eben selten Ganzkörper-Leder.

Quelle: Augsburger Allgemeine

Callboy-Prozess: Pikante Details über Sadomaso und Bondage

Ein 70-jähriger Rechtsanwalt aus Prien steht vor Gericht, da ihm vorgeworfen wird, zwei Callboys für sadomasochistische und fesselnde Sexpraktiken angestellt zu haben. Angeklagte und Ankläger haben sich erstmals gegenüber der Ersten Strafkammer in Traunstein gegenübergestellt.

Die Angeklagten leugnen jede Gewaltanwendung und die Verteidigung des 24-jährigen Callboys aus Venezuela hat 20 zusätzliche Beweisanträge eingereicht. Aufgrund dieser Beweisaufnahmearbeiten ist ein Urteil noch nicht in Sicht. Die nächste Verhandlung findet am 10. Oktober um 9.30 Uhr statt.

Ganzen Artikel auf traunsteiner-tagblatt.de lesen.

Urteil in Kärnten: Geldstrafe nach Sado-Maso-Unfall im Schlafzimmer

Ein privates BDSM-Experiment in Kärnten endete nicht nur mit einem medizinischen Notfall, sondern nun auch mit einer gerichtlichen Verurteilung. Das Landesgericht Klagenfurt befasste sich mit einem Fall von fahrlässiger schwerer Körperverletzung, bei dem die Grenze zwischen einvernehmlichem Spiel und strafrechtlicher Verantwortung überschritten wurde.

Was war passiert?

Ein Paar hatte sich einvernehmlich auf Sado-Maso-Praktiken eingelassen. Im Verlauf des Abends kam es jedoch zu einer gefährlichen Situation, bei der ein Partner schwer verletzt wurde. Obwohl die Handlungen ursprünglich im Konsens stattfanden, wertete das Gericht das Ergebnis als Folge einer Sorgfaltspflichtverletzung.

Die Eckpunkte des Urteils:

  • Anklage: Fahrlässige schwere Körperverletzung.
  • Urteil: Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Begründung: Auch wenn Praktiken einvernehmlich sind, trägt der Ausführende die Verantwortung dafür, dass keine lebensgefährlichen oder schweren dauerhaften Schäden entstehen. Die im Strafrecht verankerte „Sittenwidrigkeit“ spielt hier oft eine Rolle, wenn Verletzungen ein gewisses Maß überschreiten.

Hintergrund: In Österreich ist die „Einwilligung des Verletzten“ rechtlich limitiert. Sobald eine Verletzung das Maß einer leichten Körperverletzung deutlich übersteigt oder die guten Sitten verletzt werden, schützt auch das Einverständnis des Opfers den Täter nicht mehr vollständig vor Verfolgung.

Fazit

Der Fall zeigt deutlich die juristische Gratwanderung in der Intimsphäre auf. Während der Staat sich normalerweise aus dem Schlafzimmer heraushält, greift die Justiz ein, sobald die körperliche Integrität massiv gefährdet wird – selbst wenn beide Parteien ursprünglich „Ja“ gesagt haben.

Quelle: Kleine Zeitung

1 2 3 4 5 … 12