Kulturkampf im „Bibelgürtel“: Geplanter SM-Club kapituliert vor Protesten

In den Niederlanden prallten kürzlich zwei Welten aufeinander: Die freizügige Welt des BDSM und die strengreligiösen Moralvorstellungen des sogenannten „Bibelgürtels“. Der Kampf ist nun entschieden – doch anders, als der Betreiber es sich erhofft hatte.

In der niederländischen Gemeinde Geldermalsen (Gemeinde West Betuwe) herrscht wieder Ruhe, doch vorausgegangen war ein Sturm der Entrüstung. Der Plan des Unternehmers Mike E., einen ehemaligen Swingerclub in eine exklusive Sado-Maso-Location namens „Carpe Diem“ zu verwandeln, sorgte für einen massiven Aufschrei in der streng gläubigen Nachbarschaft.

Die Hintergründe:

  • Der Standort: Geldermalsen liegt mitten im niederländischen „Bibelgürtel“, einer Region, in der das orthodox-calvinistische Christentum das tägliche Leben stark prägt.
  • Der Konflikt: Für die Anwohner war die Vorstellung eines BDSM-Clubs in ihrer Mitte eine untragbare Provokation. Der Protest formierte sich schnell und lautstark – von öffentlichen Gebeten bis hin zu direkter Konfrontation.
  • Die Eskalation: Was als moralischer Protest begann, schlug offenbar in handfeste Drohungen um.

Der Rückzug Wie die NRZ berichtet, hat der Betreiber nun die Reißleine gezogen. Der Druck und die feindselige Stimmung waren zu groß geworden. Er wolle „keinen Bürgerkrieg“ riskieren, so die Begründung für die Aufgabe des Projekts. Statt Peitschen und Leder bleibt es in Geldermalsen also vorerst bei frommer Stille.

Der Fall zeigt eindrücklich, dass die Niederlande zwar oft als liberales Vorbild gelten, im ländlichen „Bibelgürtel“ jedoch weiterhin streng konservative Werte den Ton angeben.

Quelle: NRZ

Schlagzeilen-Kolumne: Sommer! Welcher Sommer?

Eigentlich beginnt ja spätestens im Juli die Zeit, in der es möglich ist, draußen zu spielen. Oder sich im Urlaub einsame Ecken zu suchen, wo das möglich ist. Doch im Moment sieht es da ja eher nicht so günstig aus. Na gut, in der Bondage-Szene hat es sich scheinbar durchgesetzt, dass das Modell eher mehr oder weniger komplett bekleidet gefesselt wird. Das ist natürlich deutlich sicherer, wenn man jemanden outdoor fesselt, weil da die Gefahr „öffentliches Ärgernis“ zu „erregen“ (StGB § 183.a) recht gering ist. Aber natürlich liegt das im Auge des Betrachters. Im Süden Deutschlands schaut man sicher anders hin …

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Fetischparty in Ravensburg sorgt für Anzeige – Veranstalter erlaubt Sex im Darkroom

In Ravensburg feiert der Club Douala am Mittwoch eine Fetischparty unter dem Motto „All of us get kinky“. Die Veranstaltung, organisiert von „All of Us“, markiert die zweite ihrer Art in Oberschwaben nach dem bekannten “Torture-Ship”. Ankündigungen versprechen Techno Musik und einen speziellen Dresscode.

Besondere Aufmerksamkeit erregt das Konzept der sogenannten Darkrooms, wo Sex laut Veranstalter erlaubt sein soll. Um den Rahmen zu wahren, gelten klare Regeln: Handyverbot im Clubbereich, Verzicht auf ungefragte Berührungen (nur mit Konsens), angemessene Kleidung und Respekt gegenüber allen Beteiligten sowie dem Sicherheitspersonal.

Die Party hat in der Bevölkerung für unterschiedliche Reaktionen gesorgt. Ein Bürger erstattete Anzeige wegen „drohender Erregung öffentlichen Ärgernisses“, insbesondere aufgrund des Angebots von Sex im Darkroom, jedoch prüft die Staatsanwaltschaft den Fall derzeit nicht weiter, da eine solche Tat noch nicht stattgefunden habe.

Die Veranstalter betonen, dass es sich um ein „Sex-Positive“ Event handelt – also eine Party mit der Möglichkeit sexueller Kontakte, aber ohne Zwang. Dies unterscheidet sie von traditionellen Swinger Partys, bei denen sexuelle Handlungen im Vordergrund stehen.

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Mord im Sado-Maso-Milieu: Ehemann tötet Ex-Frau nach Trennung

Der Prozess gegen einen Rettungssanitäter aus Plauen, der seine Ehefrau im Sado-Maso-Milieu getötet haben soll, begann im Landgericht Zwickau. Mike H. (46) steht unter Mordverdacht, nachdem seine Ex-Frau Jessica H. (37), ebenfalls Rettungssanitäterin, im Juli 2023 getötet wurde.

Staatsanwältin Barbara Gremm (61) berichtete, dass Mike H. eifersüchtig auf Jessicas neue Beziehung reagierte und sie als sein Eigentum betrachtete. Sie soll ihn verlassen und ihr Halsband abgenommen haben, was als Straftat angesehen wurde. Bei ihrem letzten Besuch in der gemeinsamen Wohnung wurde sie mit einer Armbrust und einem Küchenmesser angegriffen.

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KdU Podcast: Unvernunft Live 21.03.2024 – (Be)-Strafen

Zwischen Konsequenz und Willkür

Unvernunft Live

Auf kunstDerUnvernunft.live gibt es den Livestream & Chat und hier nun das Ergebnis für alle, die nicht dabei sein konnten und können.

Theme heute: (Be)-Strafen

Strafen sind diese Sache zwischen Gerechtigkeit und Willkür. Lasst uns darüber sprechen.Heute mit Co-Moderator Talazard Live im Studio.

GästInnen in der Sendung:

Bilder, Links und ausführliche Shownotes, Kapitelmarken findest Du auf der Webseite zur Folge: https://kunstderunvernunft.de/256-liveshow133

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Das KI-Coverbild wurde diese Woche von Poison gepimpt. Vielen Dank!

Die Kunst der Unvernunft

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Lustgewinn Podcast: Sexueller Sadismus

In dieser Folge sprechen wir über Sadisten im sexuell einvernehmlichen Rahmen. Oft werden diese als krankhaft und gefährlich dargestellt. Als Menschen, die ihr Gegenüber zerstören wollen. Natürlich gibt es auch solche Sadisten und natürlich ist es fatal, wenn sich diese unter dem Deckmantel des BDSM Opfer suchen. Wir grenzen in dieser Folge ab, warum das dann aber kein BDSM, sondern strafrechtliches Geschehen darstellt. Dafür werfen wir einen Blick in die Geschichte, in die Medizin und in die Literatur.

Warum Michel zumindest in Teilzeit über einen neuen Job nachdenkt, erfahrt ihr ebenfalls in dieser Folge.

Link:

Lydia Benecke: “Sadisten – Tödliche Liebe”

Der Beitrag Sexueller Sadismus erschien zuerst auf Lustgewinn – BDSM, Kink und Sex.

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Domina in Luzern wegen Raubes verurteilt

Ein Kriminalgericht in Luzern hat eine Domina schuldig gesprochen, einen ihrer Kunden ausgeraubt zu haben. Die Italienerin (26) erhielt dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

Dem Mann soll die Sex-Arbeiterin 23’000 Franken geschuldet gehabt habe und verübte daraufhin den Raub in Zusammenarbeit mit drei Komplizen, wie das Portal «Pilatus Today» berichtet. Dabei wurde der Kunde nackt ans Bett gefesselt.

Die Täter entwendeten zudem Gegenstände im Wert von 10’000 Franken aus dem Apartment und zwangen den Mann anschließend zu einem Bankautomatenbesuch. Die Domina muss nun die Verfahrenskosten tragen, eine Ausweisung erfolgte nicht.

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Arbeitsrecht Kurios: Warum ein BDSM-Talk im TV keinen Job kostet

Kann der Chef kündigen, wenn man im Fernsehen offen über Fetische spricht? Ein jetzt wieder ausgegrabener Fall zeigt: Selbst im kirchlichen Dienst bleibt das Privatleben privat – auch wenn es um Lack, Leder und Fesseln geht.

Es klingt wie das Drehbuch einer Komödie, landete aber tatsächlich vor dem Arbeitsgericht: Ein Krankenpfleger, eine Talkshow und die Kündigung wegen „sittlicher Bedenken“. Der Rechtsblog Jurios hat einen faszinierenden Fall aus den Akten geholt, der beweist, dass sexuelle Vorlieben auch bei konservativen Arbeitgebern kein Kündigungsgrund sind.

Der Fall: Hans Meiser, Fesseln und die Kündigung

Der Protagonist war ein langjähriger Krankenpfleger in der geschlossenen Psychiatrie eines Krankenhauses des Diakonischen Werkes (evangelische Kirche). In seiner Freizeit hatte er eine Vorliebe für Sadomasochismus (BDSM).

Im März 1998 trat er in der damals populären Talkshow „Hans Meiser“ auf. Das Thema der Sendung lautete eigentlich „Ich liebe zwei Männer“, doch der Pfleger sprach offen über seine sadomasochistischen Neigungen, das Fesseln und das Zufügen von Schmerzen als lustvolles Erlebnis.

Das Problem: Kolleginnen sahen die Sendung, erkannten ihn und meldeten den Vorfall der Pflegedirektion. Der kirchliche Arbeitgeber reagierte prompt mit einer fristlosen Kündigung. Die Begründung: Ein Pfleger, der im TV darüber spricht, dass er gerne Schmerzen zufügt, sei in der Pflege psychisch Kranker untragbar. Zudem schade er dem Ansehen der Kirche.

Das Urteil: Fetisch ist Privatsache

Der Pfleger klagte – und gewann auf ganzer Linie vor dem Arbeitsgericht Berlin (Az. 36 Ca 30545/98). Die Richter erklärten die Kündigung für unwirksam. Ihre Begründung ist auch heute noch spannend:

  1. Trennung von Job und Privatleben: Der Pfleger hatte in der Show weder seinen Arbeitgeber genannt noch Dienstkleidung getragen. Sein Auftritt war rein privat.
  2. Keine Rückschlüsse auf die Arbeit: Nur weil jemand privat BDSM praktiziert, bedeutet das nicht, dass er Patienten im Job schlecht behandelt oder quält. Das Gericht sah keinerlei Gefahr für die Patienten.
  3. Moral reicht nicht: Dass die sexuellen Vorlieben des Mannes vielleicht nicht den moralischen Vorstellungen der Kirche entsprachen, reichte als Kündigungsgrund nicht aus. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wiegt hier schwerer.

Fazit

Auch wenn der Fall schon einige Jahre zurückliegt (Urteil von 1999), ist die Botschaft zeitlos: Was Arbeitnehmer in ihrer Freizeit tun – und worüber sie im Fernsehen sprechen – geht den Chef nichts an, solange kein direkter Bezug zum Unternehmen hergestellt wird oder strafbare Handlungen vorliegen. Selbst ein Talkshow-Beichtstuhl ist kein Kündigungsgrund.

Quelle: Jurios

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